Foto: PhotocaseAls "gegenstandslos oder überholt" und "völlig unangemessen" weist die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD die Kritik der Landesmedienanstalten an der Durchführung der Drei-Stufen-Tests zurück, die derzeit von den Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten durchgeführt werden (DWDL.de berichtete). Zu Beginn der Woche hatte die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) die Test-Verfahren in einem Positionspapier kritisiert und darin mehr Sorgfalt gefordert.

"Das Angebot der DLM, an den Tests mitzuwirken, mag konstruktiv gemeint sein, geht aber an den staatsvertraglichen Vorgaben vorbei", so der GVK-Vorsitzende Harald Augter. Die Landesmedienanstalten haben keine Aufsichtshoheit über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Bei der Durchführung der Test haben sich die Gutachter laut GVK "auf die wissenschaftlich anerkannten und in der Praxis der EU-Kommission und des Kartellamts angewandte Methodik zur Marktanalyse gestützt". Die Prüfung der Auswirkungen eines Angebots auf das ökonomische Marktumfeld und des publizistischen Beitrags sei "allein Sache des Rundfunkrates", so die GVK. Gutachter könnten lediglich eine Einschätzung oder Empfehlung geben.
 

 
Weiter erklärt die GVK, für die von der DLM angemahnte Einheitlichkeit der einzelnen Tests trage man bereits Sorge. Dies betreffe sowohl die Kriterien zur Auswahl der Gutachter, die einzelnen Verfahrensschritte, sowie die Beurteilungsmaßstäbe und die Qualitätskriterien. Auch weitere Kritikpunkte der Medienwächter weist die GVK von sich. Unter der Adresse www.ard.de/gvk hat das Gremien-Gremium nun auch eine eigene Präsenz innerhalb der ARD-Webseiten. Damit will man Informationen zum Dreistufentest und einen Überblick über laufende Verfahren geben. Stellungnahmen Dritter sollen durch die Internetpräsenz erleichtert werden.

Die GVK ist erwartungsgemäß davon überzugt, dass die Hoheit über die Drei-Stufen-Tests bei den ARD-Gremien in guten Händen liegt.  "Die Gremien sind auch weiterhin gerne bereit, konstruktive, nicht interessengeleitete Anregungen und Vorschläge bei der praktischen Durchführung der Verfahren zu berücksichtigen", so Augter. Für die rechtssichere Verfahrensumsetzung könnten und dürften aber letztlich nur die staatsvertraglichen Vorgaben und Anforderungen maßgeblich sein. "Daher werden sich die Gremien im Zweifel immer buchstabengetreu an das Gesetz halten."