Foto: PhotocaseJe sieben Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages hat die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) im dritten Quartal des Jahres in Fernseh- und Telemedienangeboten gefunden und geahndet. So wurde beim Fernsehsender Das Vierte eine Ausstrahlung der Erotik-Reihe "Voulez vous...?" im Nachtprogramm beanstandet, in der pornografische Darstellungen zu sehen waren, was im Rundfunk untersagt ist.

Bei allen weiteren Verstößen im Rundfunk stellte die Kommission eine Gefahr der Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder und Jugendliche fest. So hätte die fünfte Folge der DSF-Reihe "The Real Football Factories International" erst nach 22 Uhr und nicht zur Primetime gezeigt werden dürfen, da hier unter anderem massive Fan-Gewalt zu sehen war. Hier sah man unter 16-Jährige beeinträchtigt.
 

 
Im Tagesprogramm für unter 12-jährige nicht geeignet waren der KJM zu Folge eine Ausgabe der MTV-Reihe "I love New York", in der einseitige und stereotype Geschlechterrollen gezeigt wurden, die N24-Dokumentation "Nürnberg - Görings letztes Gefecht", in der für Kinder problematische Bilder aus Konzentrationslagern gezeigt wurden, und ein Programmtrailer für die ab 16 Jahren freigegebenen Filme "Stirb langsam" und "Stirb langsam 2" bei Bezahlanbieter Sky.

In Sachen Werbung erhob die KJM den Zeigefinder gegen Tele 5, die im Tagesprogramm Klingeltonwerbung brachten, in der die Kosten in sehr kleiner Schrift eingeblendet wurden, und den Sender Dmax wegen Werbung für ein von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziertes Computerspiel.

Die Verstöße von Internetangeboten gegen die Jugendschutz werden nicht öffentlich namentlich genannt, da die Angebote über einen längeren Zeitraum online verfügbar sind. Hier hat die KJM im dritten Quartal vier Verstöße bei Angeboten, die Pornografie enthalten festgestellt. Bei einem weiteren Angebot sind Texte aus dem Bereich bizarrer Sexualpraktiken und Sexualdarstellungen frei zugänglich.

Ein weiteres Angebot zeigt Kinder und Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung. Bei einem Angeobt beanstandete man Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. In rund 50 Fällen wurde durch die KJM eine Indizierung eines Angebots durch die Bundesprüfstelle für Jugendgefärhdende Schriften beantragt.