TitanicDie Beschwerde-Ausschüsse des Presserats haben insgesamt zehn öffentliche sowie zwei nicht-öffentliche Rügen ausgesprochen. Getroffen hat es diesmal unter anderem auch das Satire-Magazin "Titanic" bzw. dessen Online-Auftritt. Gerügt wurden diverse Bild-Montagen, die im Zusammenhang mit dem Tod Robert Enkes veröffentlicht wurden. Als Beispiel führt der Presserat ein Foto eines Lokführers, das mit den Worten "Jetzt meldet sich der Zugführer zu Wort: Ich habe Enke überlistet!" versehen war.

Zwar halte der Presserat auch scharfe und polemische Satire für zulässig, jedoch müsse sie einen sachlichen Kern an Kritik enthalten. Diesen habe man in diesem Fall nicht erkennen können. Daher seien die "Cartoons", wie der Presserat sie bezeichnet, "Menschenwürde verletzende Witzeleien über den Suizid eines Menschen". Aufgabe von Satire sei es immer auch, durch Überspitzung und drastische Darstellung weiterführende Gedanken anzustoßen. Hier sei es jedoch nur darum gegangen, "sich über das Lebensdrama eines Menschen lustig zu machen", so der Presserat.

Mehrere Rügen erteilte der Presserat, weil sowohl "Bild Online" als auch "Express Online" Fotos von Verbrechensopfern, die die Polizei zur Fahndung herausgegeben hatte, nach Ende der Fahndung erneut veröffentlichten. Fotos und Namen vermisster Menschen dürfen zwar in Absprache mit den zuständigen Behörden publiziert werden, aber nur zu Fahndungszwecken. Nach der Fahndung sei eine Veröffentlichung nicht gerechtfertigt.

Der "Express" erhielt darüber hinaus noch eine öffentliche Rüge, da die Zeitung ehrverletzend über einen Priester berichtet habe. Der Priester war von Angehörigen zu einer letzten Ölung gerufen worden, kam hierzu allerdings infolge von Missverständnissen zu spät: Die Patientin war inzwischen verstorben. Die Zeitung veränderte ein schriftliches Zitat und bezeichnete den Geistlichen als "Pfarrer herzlos". Dies bewertete der Presserat als Verstoß gegen das Wahrhaftigkeits- und Sorgfaltspflichtgebot sowie als ehrkränkende Bezeichnung.

Wegen Verstößen gegen das Gebot der Trennung von Redaktion und Werbung wurden die Titel "Gong", "Gesunde Medizin", "TV 14" und "Bravo" gerügt. "Gong" hatte in einem Rezept konkrete Produkte bestimmter Hersteller empfohlen, in "Gesunde Medizin" sind mehrere Produkte detailliert vorgestellt worden, ohne dass ein öffentliches Interesse diese Präsentation gerechtfertig hätten. In "TV 14" wurde in einem Bericht über Sportverletzung eine bestimmte Schmerzsalbe herausgegriffen und namentlich genannt. Auch die "Bravo" erhielt eine Rüge. Stein des Anstoßes hier: Der Artikel "So kriegst du deinen Traumjob", in dem ein Besuch von Oliver Pocher in einem Informationszentrum der Bundesagentur für Arbeit geschildert wurde. Mit der Berichterstattung habe die Redaktion das gemeinsam Projekt "Job-Attacke" der Bundesagentur, die Pocher als Werbeträger engagiert hatte, und der Bauer Media KG flankiert, die Leser des Artikels aber nicht über diese Verflechtung informiert.