© MDR/Axel BergerDas Landgericht Köln hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die Berichterstattung erst rechtens wurde, als die Staatsanwaltschaft durch ihre Pressemitteilung selbst damit an die Öffentlichkeit ging. Gegen dieses Urteil ging Springer in Berufung. Aus Sicht Springers hat das OLG am Dienstag nun Zweifel daran erkennen lassen, ob die Verdachtsberichterstattung auch in diesem Zeitraum verboten war. Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker sieht das ein wenig anders. Gegenüber DWDL.de sagt er: "Das OLG Köln hat sich nicht dazu geäußert, ob es sich der Entscheidung der Landgerichtskollegen anschließt oder nicht. Es hat keinerlei Tendenz erkennen lassen."
Da das mögliche Verbot aber ja ohnehin nur einen weit zurückliegenden Zeitraum betraf, habe das Gericht "keinen Sinn mehr" in dem Verfahren gesehen, so Springer. Höcker bestätigt, dass das Gericht aus diesem Grund eine gütliche Einigung vorgeschlagen habe. Anders als von Springer in seiner Mitteilung suggeriert habe nicht die Kachelmann-Seite das Verfahren quasi einseitig für erledigt erklärt, vielmehr hätten sich beide Seiten einvernehmlich darauf verständigt. "Axel Springer berichtet sogar in eigener Sache falsch und irreführend", so Höcker, der in dem Verfahren ein klassisches Patt sieht. "Beide Parteien hatten sich erhofft, dass das OLG Köln als höhere Instanz in der mündlichen Verhandlung klar sagt, zu welcher Seite es tendiert. Das ist aber nicht geschehen."
Bei "Bild" triumphiert man dennoch - und lässt in Person von Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG, klagefreudige Prominente schonmal wissen, dass "das Lostreten von Prozesslawinen mit Scharen von Anwälten oft unsinnig" sei. "Im Ergebnis hat Jörg Kachelmann überhaupt nichts erreicht: Nach zwei Instanzen ist von der Abmahnung, von der einstweiligen Verfügung und vom Urteil des Landgerichts Köln nichts mehr übrig. Und dafür muss er jetzt auch noch Prozesskosten an BILD.de zurückzahlen."
Das sieht man auf Kachelmanns Seite naturgemäß anders. "Wir begrüßen es, dass die Entscheidung des LG Köln weiterhin unwidersprochen im Raume steht. Denn Springer ist mit dem Versuch gescheitert, sie von der nächsten Instanz aufheben zu lassen", so Höcker. Und weiter: "Es gab ein 1:0 für Kachelmann in der 'Hinrunde' und ein 0:0 Unentschieden im 'Rückspiel'. Was das in der Summe ergibt, weiß jeder Fußballfan."
von 


