Bild: WDR/SachsDer WDR muss den Redakteur Klaus Martens, gegen den die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine fristlose Kündigung ausgesprochen hatte, weiter beschäftigen. Dies entschied das Kölner Arbeitsgericht. Da die Begründung des WDR nicht ausreiche, sei das Arbeitsverhältnis zwischen Sender und Redakteur nicht rechtskonform beendet worden und bestehe somit weiterhin. Dies bedeutet zudem eine Gehaltsnachzahlung in Höhe von rund 40.000 Euro an Martens.

Der WDR hatte im Mai 2010 Martens fristlos gekündigt. Anstoss dafür war dessen Film "Heilung unerwünscht", in dem große Pharmafirmen an den Pranger gestellt wurden, die laut Film zur Marktsicherung eigener Produkte den Vertrieb einer Salbe gegen Neurodermitis und Schuppenflechte verhinderten.



Das Echo war laut hörbar - und zwar zunächst äußerst positiv. Viele Online-Auftritte großer Zeitungen und Zeitschriften wie unter anderem des "Spiegel" stiegen auf das brisante Thema ein. "ARD deckt Medizinskandal auf", war bei "Focus Online" zu lesen. Doch vom gefeierten Enthüller fiel Martens schnell in Ungnade: Zunächst wurden Zweifel an der Wirkung der vermeintlichen, für die Pharma-Lobby so gefährlichen Wundersalbe laut. Schließlich brachte Martens kurz nach Ausstrahlung des Films ein Buch zu dem Thema auf den Markt - inklusive Salbenrezept - und sollte mit einem Unternehmen, das den Vertrieb der Salbe übernehmen wollte, bereits vor Ausstrahlung des vielbeachteten Films eine Verabredung getroffen haben.

Den Vorwurf der Eigen-PR sah der WDR schließlich "nach eingehender Prüfung" als erwiesen an; Martens habe gegen Programmgrundsätze verstoßen und zudem falsche Angaben gegenüber der Sendeanstalt gemacht. "Der Film war längst fertiggestellt und wartete auf einen Sendeplatz", ordnete Martens das zeitliche Zusammenfallen mit Buch und Salbe als nicht geplant ein, konnte der Kündigung aber nicht entgehen.

Der Beschluss des Arbeitsgerichtes beschert ihm zwar  zwar nun Gehaltsnachzahlungen und dürfte auch seine öffentliche Reputation zumindest zu einem kleinen Teil wieder herstellen - eine Wiederaufnahme der Zusammenarbeit scheint unter den Vorzeichen allerdings kaum vorstellbar. Schließlich hatte sich im vergangenen Jahr auch Intendantin Monika Piel im Zuge der fristlosen Kündigung deutlich geäußert: "Ich bin tief enttäuscht über den Vertrauensbruch. Für mich ist dadurch die Grundlage für eine Zusammenarbeit entfallen. Es muss klar sein, dass unsere journalistische Unabhängigkeit nicht verhandelbar ist und dass der WDR ein solches Fehlverhalten nicht duldet. Es hat sich aber auch gezeigt: Unsere Prüfmechanismen und die Gremienkontrolle funktionieren." Eben jene werden nun durch das Urteil massiv in Frage gestellt.