
Insbesondere für die Finanzierung von Inhalten für Massenmedien, die die Nutzer in allen Staaten der EU erreichen können, sei der Ausschluss von Werbeverboten wichtig. Für Reding gilt die Trias der in der Grundrechte-Charta festgeschriebenen Werte als Eckpfeiler einer europäischen Medienpolitik.
Als weiteren wichtigen Vorstoß für Europa nannte Reding die Festschreibung des Rechts auf Kurzberichterstattung in der neuen Richtlinie. Denn nur so sei es auch kleineren Medienhäusern in ganz Europa möglich, ohne hohe Rechtekosten von gesellschaftlich relevanten Ereignissen, wie zum Beispiel internationalen Sportveranstaltungen, zu berichten. In Deutschland ist dieses Recht bereits vor einigen Jahren durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt worden.