Die Verleger hissen vorerst die weiße Flagge: Die erste Schlacht um die Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes hat Google für sich entschieden. Ursprünglich wollte Google schon seit zwei Wochen bei Internet-Angeboten von Verlagen, die durch die VG Media Vergütungen für das Anzeigen von kurzen Textausschnitten ("Snippets") sowie Bildern aufgrund der Leistungsschutzrechtes eintreiben wollen, auf ebendiese verzichten und stattdessen nur noch Überschriften anzeigen - was diese im Vergleich zu anderen Angeboten deutlich schlechtergestellt hätte. Dann wurde diese Frist auf Bitten der Verlage zunächst noch einmal um zwei Wochen bis zu diesem Donnerstag verlängert.

Inzwischen hat Google das Kartellamt gebeten, offiziell festzustellen, dass kein Anlass zum Tätigwerden des Kartellamts besteht. Das nutzen die Verlage wiederum, um eine weitere Verschiebung der Schlechterstellung zu fordern - eine "Waffenruhe", wie es in der martialischen Sprache der Verleger heißt. Google kam dieser Forderung allerdings nicht nach - und Kartellamtspräsident Andreas Mundt machte am Mittwoch auf den Medientagen auch noch einmal deutlich, dass er auch nicht erkennen könne, wie die Verlage aus dem Leistungsschutzrecht ein Verpflichtung zur entgeltlichen Nutzung durch Google ableiten wollen.

Nun zogen die Verlage Stunden vor der Umsetzung der angekündigten Maßnahmen durch Google den geordneten Rückzug an: Die Presseverleger hätten die VG Media ganz überwiegend gebeten, "eine widerrufliche 'Gratiseinwilligung' in die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse zu erklären", heißt es in einer Pressemitteilung. Sie sähen sich zu diesem "außergewöhnlichen Schritt gegen ihren Willen" aufgrund der "überwältigenden Marktmacht von Google gezwungen", so die VG Media.

"Den Presseverlegern drohen andernfalls Umsatzeinbußen, die auch zu weiteren Insolvenzen führen können", so das Statement der VG Media, die damit nicht zuletzt mit Blick auf die Politik die Situation möglichst dramatisch darstellt - damit aber zugleich zugibt, welch hohen wirtschaftlichen Nutzen die Verlage offensichtlich aus den Diensten von Google ziehen, für die Google aus ihrer Sicht zahlen soll. Sie verweisen aber darauf, dass sie das Vorgehen Googles nicht nur für kartellrechtswidrig halten, sondern dass es auch der erklärten Absicht des Gesetzgebers bei Einführung des Leistungsschutzrechts zuwiderlaufe. Sollte man mit dem Kartellrecht nicht weiter kommen, werden die Verlage also wieder bei der Politik vorstellig - die Schlacht mag man also vorerst verloren geben, den Krieg noch lange nicht.