Vor langer Zeit angekündigt, hat Bundesjustizminister Heiko Maas am Dienstag nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Hasskommentare und Falschnachrichten in sozialen Netzwerken wirksamer bekämpft werden sollen. Plattformen wie Facebook oder Twitter drohen empfindliche Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. "Die Selbstverpflichtungen der Unternehmen haben zu ersten Verbesserungen geführt. Diese reichen aber noch nicht aus", sagte Maas und verwies auf neue Zahlen der Organisation jugendschutz.net, wonach Facebook 39 Prozent der gemeldeten strafbaren Inhalte löscht oder sperrt. Twitter kommt gar nur auf ein Prozent.

"Es werden weiter zu wenige strafbare Inhalte gelöscht. Und sie werden nicht schnell genug gelöscht. Das größte Problem ist und bleibt, dass die Netzwerke die Beschwerden ihrer eigenen Nutzer nicht ernst genug nehmen", erklärte der Minister. "Daher ist jetzt klar: Wir müssen den Druck auf die sozialen Netzwerke erhöhen. Um die Unternehmen bei der Löschung strafbarer Inhalte noch stärker in die Pflicht zu nehmen, brauchen wir gesetzliche Regelungen." Facebook reagierte gegenüber "Spiegel Online" enttäuscht und verwies darauf, dass bis Ende des Jahres "über 700 Personen in Berlin gemeldete Inhalte für Facebook bearbeiten" sollen.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden,

  • den Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte anzubieten,
  • Nutzerbeschwerden unverzüglich zur Kenntnis zu nehmen und auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen,
  • offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren,
  • jeden strafbaren Inhalt innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren und
  • den Nutzer über jede Entscheidung bezüglich seiner Beschwerde zu informieren.

Die Verpflichtung zur Löschung oder Sperrung beziehe sich auch auf sämtliche auf der Plattform befindlichen Kopien des strafbaren Inhalts. Wer kein wirksames Beschwerdemanagement einrichte, begehe eine Ordnungswidrigkeit. Diese soll mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro gegen eine für das Beschwerdeverfahren verantwortliche Person geahndet werden. Gegen das Unternehmen soll die Geldbuße gar bis zu 50 Millionen Euro betragen können. Geplant ist außerdem, dass die Betreiber vierteljährlich über den Umgang mit Beschwerden über strafrechtlich relevante Inhalte berichten müssen. Von einer Art "Abwehrzentrum gegen Desinformation" ist inzwischen allerdings nicht mehr die Rede.

Heiko Maas: "Wir werden in einer freien Gesellschaft, in der die Meinungsfreiheit gilt, keine Wahrheitskommission einrichten. Aber: Da sich die von uns vorgeschlagenen Regeln gegen die Verbreitung von strafbaren Inhalten richten, sind sie auch ein Mittel gegen strafbare 'Fake News'. Strafbar sind 'Fake News', wenn sie etwa die Tatbestände der Beleidigung, Verleumdung oder der üblen Nachrede erfüllen."