Innerhalb der CSU sorgte Gabriele Pauli einst für Furore und Wirbel. Nun hat die parteilose Abgeordnete des Bayerischen Landtags vor Gericht einen Erfolg gegen die "Bild"-Zeitung feiern können. Es geht dabei um die Ausgabe einer Kolumne von Franz Josef Wagner, in der er Bezug nimmt auf Fotos, die in der inzwischen längst eingestellten Zeitschrift "Park Avenue" abgedruckt waren. Die Bilder zeigten unter anderem mit Latex-Handschuhen und in vermeintlichen Domina-Posen.

"Die Fotos sind klassische Pornografie", schrieb Wagner damals unter anderem in seinem Kommentar an die "Latex-Landrätin", wie er sie nannte. Kein Mann liebe eine Frau in einem Porno-Film. "Sie sind eine durchgeknallte Frau, aber schieben Sie Ihren Zustand nicht auf uns Männer." Wie das regionale "Wochenblatt" nun berichtet, habe das Landgericht Traunstein einer entsprechenden Unterlassungsklage stattgegeben. Dass Wagner die ehemalige Landrätin als "durchgeknallte Frau" bezeichnet, sei weniger als Meinungsäußerung, sondern eher als Werturteil zu sehen.

Dadurch sei die Grenze zur Schmähkritik überschritten worden, so die Einschätzung des Landgerichts. Der Ausdruck "klassische Pornographie" sei als Tatsachenbehauptung und nicht als reines Werturteil zu sehen. Die Fotos seien nicht als pornografisch einzustufen und dürften daher auch nicht als solche bezeichnet werden. Schmerzensgeld bekommt Pauli allerdings nicht - einerseits, weil sie selbst für die Anfertigung der Fotos verantwortlich und andererseits, weil eine umfangreiche Berichterstattung mehr als fünf Jahre nach der Veröffentlichung nicht mehr gegeben sei. Dass Wagners Behauptungen durch Bekanntwerden des Urteils nun aber doch noch einmal Schlagzeilen machen, spielte für das Gericht aber offenbar keine Rolle.