Logo: WDR; Grafik: DWDL.deWeitgehend aufgehoben wurde durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg jetzt die einstweilige Verfügung gegen den Spielfilm "Eine einzige Tablette", den die Produktionsfirma Zeitsprung im Auftrag des Westdeutschen Rundfunks produziert hat. Eine endgültige Entscheidung über die Ausstrahlung des Films ist damit allerdings noch nicht gefallen, da noch weitere Verfahren anhängig sind.

Auch wenn mit dieser Entscheidung die Verfügungen des Hamburger Landgerichts, die die Firma Grünenthal erwirkt hatte, aufgehoben wurde, habe sich das Unternehmen in der juristischen Auseinandersetzung in größerem Umfang durchgesetzt, als es derzeit den Anschein habe, teilte das Hanseatische Oberlandesgericht mit. So sei in der rechtlichen Bewertung der umstrittenen Szenen des Films bei dieser Entscheidung das fertige Werk, und nicht, wie zuvor, das Drehbuch als Grundlage herangezogen worden.
 

 
Ein Verbot einzelner Sequenzen kommt für das Gericht nur dann in Betracht, wenn es im Film zu besonders schwerwiegenden Verletzungen des Persönlichkeitsrechten komme. Die sieht das Gericht derzeit noch in der Darstellung der Auseinandersetzung der Firma Grünenthal mit dem Opfer-Anwalt Karl-Hermann Schulte-Hillen, in denen dem Unternehmen "infame und skrupellose Methoden unterstellt" würden. Somit wurde das Verbot dieser Sequenzen aufrecht erhalten. Bei den übrigen von Grünenthal kritisierten Passagen konnte das Gericht keine schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte feststellen.

Während Grünenthal derzeit in Erwägung zieht, das Urteil vom Bundesverfassungsgericht bestätigen zu lassen, feiert der WDR das Urteil in einer Pressemitteilung als "großen Sieg für alle Kunstschaffenden" und eine "richtungsweisende Entscheidung".