Logo: ProSiebenDer Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat die beiden Wok-WMs der Jahre 2006 und 2007 bei ProSieben wegen Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot beanstandet. Bemängelt wurden unter anderem die Benennung von Teams, Kurven und Streckenabschnitten nach Marken, die Einbindung dieser Marken in die Sendung durch Bandenwerbung, Untereiswerbung, Aufstellung von Werbetafeln und weitere optische Elemente sowie deren Abbildung und Präsentation in der Sendung durch Kameraführung und Moderation, wie es in einer Mitteilung heißt.

ProSieben hatte sich stets darauf berufen, dass es sich um eine Sportveranstaltung handle und die Vermarktung allein in der Zuständigkeit des örtlichen Veranstalters liege. Damit sei dasganze vergleichbar mit der bei anderen Sportveranstaltungen üblichen Werbung. Dieser Argumentation folgte der Medienrat nicht. Eine Prüfung aller im Zusammenhang mit der Wok-WM geschlossenen Verträge habe aber ergeben, dass die Vor-Ort-Werbung und ihre Einbindung in die Wok-WM dem Fernsehveranstalter ProSieben zuzurechnen sei. Hintergrund: Als örtlicher Veranstalter tritt die PS Event GmbH auf, die zu 67 Prozent der PSH Entertainment gehört, einer 100-prozentigen Tochter von ProSiebenSat.1.

Ausrichter der Wok-WM ist die Raab TV GmbH. Als Auftraggeber hätte ProSieben im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit der Raab TV GmbH die Einbindung von Werbung in die WokWM unterbinden können, so die MABB. Die nun ausgesprochene Beanstandung hat zunächst keine weitergehenden Konsequenzen. Mit empfindlicheren Strafen wäre aber zu rechnen, wenn ProSieben auch im kommenden Jahr erneut in gleicher Weise gegen das Schleichwerbeverbot verstoßen würde - zumindest wenn kein Gericht die jetzige Beanstandung kippt. ProSieben-Sprecherin Petra Fink kündigte gegenüber DWDL.de in jedem Fall bereits an, den Rechtsweg einzuschlagen, sobald der Bescheid der MABB vorliege.