Logo: B.Z.Vergangene Woche brachten die Springer-Titel "Bild" und "B.Z." großformatige Fotos des aus der Haft entlassenen Christian Klar bei einem Besuch des Berliner Ensembles, unter anderem auf der Titelseite. Hiergegen erwirkte Klar über seinen Anwalt eine einstweilige Verfügung wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. So urteilte etwa das Bundesverfassungsgericht 1973, dass eine Berichterstattung über Straftäter unzulässig ist, wenn dadurch deren Resozialisierung gefährdet werde. Weitere Informationen hierzu hat das Bildblog zusammengetragen.

Gegen diese einstweilige Verfügung geht das Springer-Blatt "B.Z." nun vor und hat Widerspruch eingelegt. Die "B.Z." argumentiert, sie habe in einer Abwägung der Pressefreiheit Vorrang vor dem Resozialisierungsinteresse Klars eingeräumt. Chefredakteur Peter Huth: "Das Bild zeigt die Wirklichkeit, nicht mehr und nicht weniger." Der Anwalt der Zeitung, Jan Hegemann, sieht durch das Foto ein "zeitgeschichtliches Ereignis" dokumentiert: "Klar verlässt das Berliner Ensemble – ein hoch subventioniertes Theater, das im intellektuellen Haushalt der Republik eine bedeutende Rolle spielt. Das ist das Besondere, das darf man dokumentieren."

Doch nicht nur mit juristischen Mitteln kämpft die "B.Z." gegen die Untersagung der Veröffentlichung, sie thematisiert das Ganze auch noch groß im eigenen Blatt und zitiert diverse Politiker und Journalisten, die ihr Unverständnis für das Verbot äußern. Focus"-Chefredakteur Markwort lässt sich mit den Worten zitieren: "Ich hänge an dem alten Begriff der Person der Zeitgeschichte. Und nach meiner Auffassung hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, über Christian Klar informiert zu werden. Ein Mensch, der zu seinen Morden nicht das Geringste an Aufklärung beigetragen hat und den Plan hatte, bei einem mit Steuergeldern subventionierten Theater zu arbeiten, ist nach meiner Auffassung ein Thema in Wort und Bild."

Unterstützung kommt auch von DJV: "Selbstverständlich muss Christian Klar die Möglichkeit zur Resozialisierung haben, und er hat auch das Recht auf ein Privatleben. Aber er ist eine Person der Zeitgeschichte. Deshalb müssen die Medien Fotos veröffentlichen dürfen, die ihn in der Öffentlichkeit zeigen." FDP-Politiker Max Stadler, Vize-Vorsitzender des Bundestagsinnenausschusses, ergänzt: "Wenn Herr Klar durch seinen Anwalt bekannt gibt, dass er am Berliner Ensemble arbeiten will, macht er sich selbst zur Person der Zeitgeschichte. Darüber muss eine Berichterstattung erlaubt sein."