Das Bundeskartellamt hat gegen die Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH (DuV) ein Bußgeld in Höhe von 4,13 Millionen Euro verhängt. Dem Unternehmen, das unter anderem die "Frankfurter Rundschau" herausgibt, wird ein Verstoß gegen das Vollzugsbverbot im Jahr 2001 vorgeworfen. Laut Kartellamt habe das Unternehmen die Übernahme der Frankfurter Stadtanzeiger GmbH (FSG) vor acht Jahren nicht nur nicht ordnungsgemäß angemeldet, sondern die notwendige Anmeldung bewusst unterlassen, teilt die Behörde mit.
Das Unterlassen kam erst kürzlich ans Licht, nachdem die DuV-Beteiligung Blitz Tip die Übernahme der Titelrechte am "Frankfurter Stadtanzeiger" der DuV-Tochter FSG im Januar 2008 bei der Aufsichtsbehörde angemeldet hatte. Kurz vor der Übernahme der FSG im Jahr 2001 hatte das Bundeskartellamt bereits bei der Blitz-Tip-Übernahme wettbewerbsrechtliche Bedenken angemeldet. Da die Übernahme der FSG durch die DuV über einen Treuhänder von Statten ging, blieb sie zunächst unerkannt - auch wenn die DuV die FSG bei weiteren Übernahmeanmeldungen als ihr zugehörig ausgewiesen hat.
Das Unterlassen kam erst kürzlich ans Licht, nachdem die DuV-Beteiligung Blitz Tip die Übernahme der Titelrechte am "Frankfurter Stadtanzeiger" der DuV-Tochter FSG im Januar 2008 bei der Aufsichtsbehörde angemeldet hatte. Kurz vor der Übernahme der FSG im Jahr 2001 hatte das Bundeskartellamt bereits bei der Blitz-Tip-Übernahme wettbewerbsrechtliche Bedenken angemeldet. Da die Übernahme der FSG durch die DuV über einen Treuhänder von Statten ging, blieb sie zunächst unerkannt - auch wenn die DuV die FSG bei weiteren Übernahmeanmeldungen als ihr zugehörig ausgewiesen hat.
"DuV hat sich mit dem Vollzug des Erwerbs der FSG bewusst über die Bestimmungen des deutschen Kartellrechts hinweggesetzt", heißt es in einer Falldarstellung des Bundeskartellamtes. Die hohe Geldbuße wurde auf der Grundlage eines neuen gesetzlichen Regelung festgelegt.
Bei der Bemessung kamen neben dem durch das Kartellamt festgestellten vorsätzlichen Handeln unter anderem auch der tatbezogene Umsatz des Unternehmens und die starke Marktstellung des Verlags zum Tragen. Seit der Gesetzesänderung kann das Bußgeld bei einem Verstoß gegen das Vollzugsverbot bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes des vorherigen Geschäftsjahres ausmachen.
Zur Zeit der Übernahme der FSG war die DuV im Besitz der Karl-Herold-Stiftung. Mittlerweile gehört das Unternehmen zu 50 Prozent plus einer Stimme dem Kölner Medienhaus M. DuMont Schauberg, zu 40 Prozent der SPD-Holding DDVG und zu zehn Prozent der Karl-Herold-Stiftung. Wie das Kartellamt mitteilt ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig, da das Verlagshaus Einspruch eingelegt hat.
Am Freitagnachmittag meldete sich nun auch die DuV zu Wort. Der vom Kartellamt bemängelte Sachverhalt - die nicht angezeigte Übernahme - bestreitet DuV dabei nicht. Allerdings sei das damals unter dem inzwischen bereits verstorbenen Geschäftsführer Dr. Horst Engel geschehen. Den heutigen Geschäftsführung sowie die neu eingetretenen Gesellschafter DuMont und DDVG sei das Versäumnis hingegen gar nicht bekannt gewesen. Den Altvorgang nun zum Anlass für ein Bußgeld in dieser Höhe zu nehmen, sei "schon für sich völlig überzogen", zumal der "Stadtanzeiger" nie mit Gewinnen zum Ergebnis der "Frankfurter Rundschau" beigetragen habe. Außerdem habe es sich um einen Formfehler gehandelt, der mittlerweile bereits verjährt sei. DuV gehe daher davon aus, dass das Gericht den Bußgeld-Bescheid korrigieren werde.