Logo: TMGEs ist der zweite gescheiterte Versuch der Tele München, die Verwendung des Titels "Der Seewolf" anderen zu verbieten. Bereits im September 2008 ist sie vor dem Landgericht München I mit dem Versuch einer einstweiligen Verfügung gegen ProSieben gescheitert. Mit dem heutigen Urteil hat das Gericht - wie schon zuvor das Landgericht München I im Prozeß gegen ProSieben - entschieden, dass die von Hofmann & Voges im Auftrag von ProSieben produzierte Neuverfilmung des gleichnamigen Literaturklassikers von Jack London den Titel "Der Seewolf" tragen darf.

Die Produktion wurde bereits im Dezember 2008 von ProSieben unter diesem Titel ausgestrahlt. Das ZDF zeigt in diesem Jahr eine Tele München-Neuverfilmung des Stoffes. Tele München hatte unter Berufung auf ihre Erstverfilmung "Der Seewolf" aus dem Jahre 1971 versucht, Hofmann & Voges sowie ProSieben die Verwendung des Titels zu untersagen.
 

 
"Ein wichtiges Urteil, da zukünftig im Fall der mehrfachen Verfilmung eines gemeinfrei gewordenen Literaturklassikers eine frühere Verfilmung nicht den Titel der Literaturvorlage für spätere Verfilmungen sperren darf. Damit dürfen auch spätere Verfilmungen den Originaltitel der Literaturvorlage verwenden. Das ist nicht nur für die 'Der Seewolf'-Verfilmung, sondern auch für weitere Klassikerverfilmungen und damit für die Branche insgesamt eine wichtige und gute Entscheidung", freut sich Christian Balz, Leiter des Bereichs deutsche Fiction von ProSieben, über das Urteil.