Schweinerei der WocheDie Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten hat auf ihrer jüngsten Sitzung zwei Beanstandungen gegen Sat.1 ausgesprochen - diesmal allerdings nicht wegen Schleichwerbung, verbotener Call In-Praktiken oder ähnlichem, sondern wegen journalistischer Mängel. So haben nach Ansicht der Medienhüter zwei Ausgaben der Reihe "Schweinerei der Woche", die unter anderem im "Frühstücksfernsehen" ausgestrahlt wird, gegen die gesetzliche Pflicht zur Überprüfung der Wahrheit verstoßen.

In den Berichten sei jeweils nur der vermeintlich Geschädigte ausführlich zu Wort gekommen, die Argumente der Beschuldigten seien hingegen nur unzureichend gewürdigt worden. Dadurch habe Sat.1 die Sachverhalte verfälscht und unvollständig wiedergegeben und so ein verzerrtes Bild der Wirklichkeit gezeichnet. Nach Ansicht der Landesmedienanstalten stellten die Beiträge damit einen Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit sowie gegen journalistische Grundsätze dar. Bei Sat.1 verweist man darauf, dass die Beanstandung der ZAK bislang noch nicht vorliegt. "Es hat allerdings bezogen auf das Format 'Die Schweinerei der Woche' inhaltliche Kritik seitens der LMK gegebenWir haben uns ausführlich gegenüber der LMK geäußert und stimmen ihr nicht in allen Punkten zu", so eine Sendersprecherin.

Noch mehr schlechte Nachrichten für Sat.1: Die Ende vergangenen Jahres gegen Sat.1 verhängten Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung in der "Quiz Night" bleiben - wie erwartet - bestehen. Sat.1 hatte Einspruch eingelegt. Die ZAK beharrt auf ihrem Standpunkt, dass es verbotenen Zeitdruck, irreführende Angaben zu den Einwahlchancen, Verstöße gegen Informationspflichten und irreführende Angaben zum Schwierigkeitsgrad gegeben habe.

Der Lieblingsgegner der Medienhüter wurde unterdessen auch wieder bedacht: Gegen 9Live wurden wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung in zwei Sendungen erneut Bußgelder, diesmal aber in der vergleichsweise moderaten Höhe von insgesamt 20.000 Euro verhängt - die viertel Million ist damit alle Bußgelder zusammengenommen mittlerweile voll. Bitter auch: Nicht nur die klassischen 01379-Call-In-Sendungen sind der ZAK ein Dorn im Auge, sondern auch solche Sendungen, in denen 9Live unter anderem die Zukunft seines Geschäftsmodells ausgemacht hat. So wurde auch die Sendung "betsson.tv", bei der man über eine kostenlose Rufnummer teilnehmen kann, wegen Schleichwerbung und eines Verstoßes gegen das Verbot der Programmbeeinflussung durch einen Sponsor beanstandet. Logo und Schriftzug des Sponsors wurden in der Sendung immer wieder eingeblendet.

Und schließlich handelte sich auch das DSF noch eine Beanstandung ein: Der Sender hatte an mehreren Tagen im November in der Zeit zwischen 5 und 6 Uhr morgens mehr Zeit mit Teleshopping und Werbespots gefüllt als im Rundfunkstaatsvertrag und den Werberichtlinien der Landesmedienanstalten erlaubt ist.