neues Top 100-SiegelIm Pressevertrieb brodelt es weiter. Neben weiteren Punkten, die in der Verlagswelt momentan für Ärger sorgen, streiten sich die Verlage Burda und Gruner + Jahr mit dem Bauer-Verlag über das "Top 100"-Siegel, mit dem Bauer seine verkaufsstarken Titel kennzeichnet. Während Burda-Vostand Philipp Welte sich gegen diese Marketingmaßnahme rhetorisch zur Wehr setzte, zog Gruner + Jahr vor Gericht - und bekam Recht.

So gab das Landgericht Hamburg am gestrigen Montag einem Antrag auf Einstweilige Verfügung statt, die Bauer die Verwendung des Siegels - das zuvor bereits einmal abgeändert wurde - untersagt. In den beiden wesentlichen Verfahrenspunkten bekam Gruner + Jahr Recht, Bauer trägt die Kosten des Verfahrens.
 

 

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So darf Bauer das Siegel in seiner derzeitigen Fassung nicht mehr verwenden. Außerdem darf Bauer das Pressegrosso nicht zur Teilnahme an der Siegel-Aktion aufrufen, so der Richterspruch. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Bei Gruner + Jahr ging man gegen das Siegel vor, da man das Neutralitätsgebots des Handels dadurch verletzt sieht.

Durch das Siegel sollen Einzelhändler ermuntert werden, die entsprechenden Titel gut sichtbar im Geschäft zu drapieren, um höhere Abverkäufe zu erzielen. Das Grosso darf bei der Aktion nicht eingespannt werden, da es zur Neutralität verpflichtet ist. Bauer sieht sich trotz der juristischen Niederlage ebenfalls als Sieger des Verfahren, da man das Siegel im Grundsatz bestätigt sieht.

Dass man die aktuell verwendete Variante abändern muss, nimmt man dabei gelassen hin. So muss man künftig deutlicher herausstellen, dass nicht alle Top 100-Titel der IVW aus dem Hause Bauer kommen. Außerdem muss man deutlicher machen, dass es sich bei dem Siegel nicht um eine Kennzeichnung einer unabhängigen Stelle handelt, sondern dass es sich um eine Promotiontool von Bauer selbst handelt.

Dass dem Verlag untersagt wurde, das Grosso für die Aktion mit einzuspannen bedeutet, dass das Grosso die Zeitschriften mit dem Siegel zwar an den Einzelhandel ausliefert, die Hinweise und Materialien, die Bauer den Händlern dazu mit auf den Weg gibt, dürfen jedoch nicht über das Grosso vertrieben werden. Hier muss Bauer mit den Händlern direkt in Kontakt treten. Bauer kündigt an, "die Kommunikation in Richtung der für den Pressevertrieb strategisch wichtigen Partner im Einzelhandel intensivieren" zu wollen.