Seit 40 Jahren läuft der "Tatort"-Vorspann in unveränderter Form im Ersten - und ist in den letzten Jahren nun unerwartet zu einem juristischen Streitobjekt mutiert. In einem Rechtsstreit mit der ARD errang die Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa, die 1969 mit der Kreation des signifikanten Vorspanns beauftragt worden war, jüngst einen Teilerfolg und muss nun als Urheberin des Vorspanns aufgeführt werden.
Zudem drohen der ARD noch finanzielle Zahlungen an Böttrich-Merdjanowa. Die Sender müssen offenlegen, in welchem Umfang der Vorspann bisher genutzt worden ist, damit eventuelle finanzielle Ansprüche der Grafikerin geklärt werden können. Böttrich-Merdjanowas Anwalt erklärte im Herbst, der Vorspann sei bereits mindestens 19.200 Mal zu sehen gewesen - es geht also um einen nicht unerheblichen Betrag.
Doch damit nicht genug: Nun meldet sich noch ein weiterer an der Produktion des Spots Beteiligter. Gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" kündigte Horst Lettenmayer, dessen Augen und wegrennenden Beine im Vorspann zu sehen sind, die Prüfung einer ähnlichen Klage vor Gericht an. Er vermutet dem Bericht zufolge eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
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