Foto: PixelquelleAnders formuliert: Auch, wer ARD und ZDF nicht selbst nutzt, profitiert von ihnen. Oder noch simpler ausgedrückt: Wenn durch Recherchen von ARD und ZDF beispielsweise Skandale in Politik und Wirtschaft aufgedeckt werden, dann ist das ein Verdienst für die Allgemeinheit, von dem auch der profitiert, der ARD und ZDF nicht nutzt. Diese grundlegende Änderung der Rechtfertigung für die Rundfunkgebühr ist nicht unumstritten. Dennoch gilt die Regelung unter Medienpolitikern und vielen Beobachtern als richtiger Schritt.

Durch die neue Rundfunkgebühr entfällt etwa die Notwendigkeit von Kontrollen durch die GEZ. Die über Jahrzehnte in der Bundesrepublik üblichen Besuche von GEZ-Mitarbeitern entfallen, was eine Verbesserung der Privatsphäre bedeutet. Und es soll auch entlasten: Denn die Gebühr bleibt unabhängig von der Größe eines Haushalts und der Anzahl der dort genutzten Geräte gleich. Erwachsene Kinder, die noch bei ihren Eltern wohnen, müssen künftig nicht mehr zahlen. Für Empfangsgeräte in Zweit- und Ferienwohnungen muss nur ermäßigter Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages entrichtet werden.
 

 
Unklar ist aktuell noch, ob künftig auch Hartz IV-Empfänger zahlen müssen. Laut Vorschlag von Verfassungsrechtler Paul Kirchhof sollten auch Sie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen - das Geld dafür aber vom Staat gestellt bekommen. Zunächst ist am Mittwochabend unklar, ob auch diese Idee von den Ministerpräsidenten der Länder übernommen wurde. Unternehmen müssen künftig übrigens auch unabhängig davon ob ein Empfangsgerät existiert oder nicht, zahlen. Die Gebühr wird allerdings nach Größe des Unternehmens gestaffelt.

Änderungen gibt es auch für die öffentlichen-rechtlichen Sender. Doch sie halten sich sehr in Grenzen. Denn zu einem allgemeinen Werbeverbot wollten sich die Ministerpräsidenten dann offenbar doch nicht entschließen. Stattdessen gibt es ab 2013 ein etwas halbherziges Sponsoringverbot an Sonn- und Feiertagen sowie an allen anderen Tagen nach 20 Uhr. Allerdings mit der Ausnahmen von großen Sportereignissen. Davon abgesehen gab es keine Einschränkungen. Insbesondere in Bezug auf den Sendeauftrag oder immer neue Medienangebote hätten insbesondere private Medien gerne eine genauere, enger gefasste Definition gehabt.