Wer wird Millionär?© RTL/Gregorowius
Günther Jauch hatte einen Schadensersatzprozess gegen die Osnabrücker Sonntagszeitung bewirkt, da das Blatt ohne seine Einwilligung ein Foto und den Namen des Moderators verwendet hatte. Doch seine Einschätzung, es handle sich dabei um einen Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte, teilt der Bundesgerichtshof nicht.

Hintergrund des Gerichtsverfahrens waren die Vermarktungsaktivitäten der Osnabrücker Zeitung, die im September 2006 unter dem Titel "Markt & Leute" ein neues Magazin einführen wollte. Die Nullnummer, die als nicht zum Kauf angebotene Einführungswerbung genutzt wurde, zeigte Jauch auf dem Cover. Dieses Titelbild fand in Online- und Print-Anzeigen Verwendung.



Jauch sah infolge dessen sein Recht am eigenen Bild verletzt: Sein Foto und Name seien ohne seine Einwilligung zur Bewerbung des Magazins genutzt worden. Seine mit einem Schadensersatzanspruch in Höhe von 50.000 Euro einhergehende Klage auf Auskunftsanspruch wurde zunächst vom Landgericht abgewiesen, während das Berufungsgericht Jauchs Auskunftsanspruch wiederum stattgegeben hatte. Nun folgte die Aufhebung der Aufhebung: Der Bundesgerichtshof stellte das Urteil des Landgerichts wieder her und wies die Klage des Moderators damit ab.

In der Urteilsbegründung heißt es: "Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch die Abbildung eines Porträtfotos des Klägers war hier vergleichsweise geringfügig, weil die Beklagte damit lediglich die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten auf ihre Zeitung gelenkt hat, ohne den Werbewert oder das Image des Klägers darüber hinaus auszunutzen oder sein Ansehen zu beschädigen." Auch wurde das Grundrecht der Pressefreiheit betont, da es im Vordergrund gestanden habe, "die Öffentlichkeit mit der Abbildung einer Titelseite über die Gestaltung und den Inhalt ihres geplanten Magazins zu informieren."

So bleibt der Osnabrücker Zeitung das Begleichen des von Jauch geforderten Schadensersatzes erspart. Aus Einnahmen des "Markt & Leute"-Magazins hätte man das Geld jedenfalls nicht aufbringen können: Es wurde nie am Zeitschriftenmarkt eingeführt.