
Die Redaktion der Sendung habe nicht ausreichend sichergestellt, dass die dargestellten Personen nicht durch Dritte öffentlich bloßgestellt werden können. Und in der Tat: Unmittelbar nach Ausstrahlung einer Folge von "Tatort Internet" war es Zuschauern gelungen, die Identität eines Mannes, der sich über das Internet mit einer mutmaßlich Minderjährigen verabredete, herauszufinden.
Die potenziellen Täter seien in den ersten beiden Folgen nicht hinreichend unkenntlich gemacht worden, sodass sie nach Ansicht der ZAK von ihrem sozialen Umfeld durchaus identifizierbar waren. In zwei weiteren geprüften Folgen seien die Informationen über die Personen dagegen deutlich reduziert worden, sodass hier kein Verstoß gegen das Rundfunkrecht festgestellt werden konnte.
Vor wenigen Tagen hatte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bereits festgestellt, dass "Tatort Internet" nicht gegen den Jugendschutz verstößt (DWDL.de berichtete). Problematisiert wurde lediglich die Art der Emotionalisierung und Dramatisierung in der Sendung: Kinder und Jugendliche würden kaum hilfreiche Tipps für ein sicheres Verhalten im Internet erhalten, kritisierte die KJM, die allerdings auch lobende Worte fand - etwa hinsichtlich der aufgekommenen gesellschaftlichen Diskussion.
Die Vorsitzenden des ehrenamtlichen Gremiums der Landesmedienanstalten haben das Thema unterdessen auf die Tagesordnung der Gremienvorsitzendenkonferenz gesetzt. So soll unter anderem darüber diskutiert werden, wie man in journalistisch vertretbaren Formaten mit derart sensiblen Themen umgehen kann.