Als Cascada beim deutschen ESC-Vorentscheid "Unser Song für Malmö" ihren Song "Glourious" zum Besten gaben, fühlte sich so mancher ESC-Fan wie bei einem Déjà vu: Der Song erinnerte an vielen Stellen doch sehr an den Vorjahressieger "Euphoria". Kein Wunder also, dass die - ohnehin Jahr für Jahr aufkommenden - Plagiatsvorwürfe nicht lange auf sich warten ließen. Der NDR gab daher schon kurze Zeit später bekannt, ein Gutachten in Auftrag gegeben zu haben, das die Frage klären soll - denn ein Plagiat dürfte nicht beim Eurovision Song Contest antreten.
Nun liegt das Ergebnis vor: Dem Gutachten von Matthias Pogoda zu Folge handelt es sich bei "Glorious" um kein Plagiat von Loreens Song "Euphoria". "Es lässt sich zusammenfassen, dass 'Glorious' und 'Euphoria' keine urheberrechtlich bedeutsamen Übereinstimmungen aufweisen. Sie sind lediglich stilistisch ähnlich und zeigen nur im Arrangement eine oberflächliche Berührung ohne urheberrechtlichen Belang", so das Fazit Pogodas, der seit 1992 als Musikgutachter und Sachverständiger für Plagiatsfragen arbeitet.
ARD-Unterhaltungskoordinator Thomas Schreiber: "In seinem Gutachten hat Matthias Pogoda festgestellt, dass beide Songs sich in wesentlichen Punkten unterscheiden. Auch die Geschäftsführung des 'Euphoria'-Musikverlages 'peermusic' kennt das Gutachten und wünscht dem deutschen Beitrag Cascada viel Glück. Deshalb freue ich mich, dass Cascada am 18. Mai beim Eurovision Song Contest in Malmö für Deutschland auf der Bühne stehen werden."
Für das Gutachten hatte Pogoda die "Vokale Melodik" und das Arrangement beider Songs untersucht. Er kommt zum Ergebnis, dass sich im Notenbild "keine auffälligen Ähnlichkeiten" finden, im Gegenteil sei "das vokale Ideenwerk von Glorious und Euphoria deutlich verschieden." Beide Songs seien "mit ähnlichen und stiltypischen Mitteln arrangiert" und verwendeten "neben handelsüblichen Sounds und Beats (...) ähnliche Keyboardbegleitfiguren". "Im Notenbild gegenüber gestellt lässt sich jedoch erkennen, dass die konkrete Ausformung dieser Begleitfiguren in beiden Musiken deutlich unterschiedlich ist."
In seiner Bewertung schreibt der Musikexperte laut NDR unter anderem: "Für einen begründeten Plagiatsvorwurf wesentlich ist m. W. der Melodieschutz. Das Melodiewerk beider Musiken ist deutlich verschieden. (...) Für einen begründeten Plagiatsvorwurf müssten m. E. detaillierte Übereinstimmungen einer längeren Begleitpassage vorliegen und weitere Arrangementbestandteile passgenau übereinstimmen. Dies ist hier nicht der Fall." Die Diskussion darüber, ob man mit einem dem Vorjahressieger so ähnlichen Song zum ESC fahren sollte, dürfte unter ESC-Fans trotz des Gutachtens freilich kaum abreißen.