Rückschlag für die Verlage: Drei Tage bevor im Bundestag über das Leistungsschutzrecht entschieden werden soll, hat sich die Regierungskoaltion offenbar darauf verständigt, dass kurze Textanrisse für Suchmaschinen auch in Zukunft nicht lizenzpflichtig sein sollen. Auf Antrag der FDP sollen "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" nun doch ohne Lizenz oder Zahlung verwendet werden dürfen. Eine genaue Länger der sogenannten Snippets steht demnach gar nicht erst im geänderten Entwurf, der bereits am Mittwoch im Rechtsausschuss auf der Agenda steht.

"Heise.de" berichtet indes, die FDP habe die Länge der Passagen ursprünglich auf 160 Zeichen beschränken wollen. Stattdessen wird in dem mit der Union abgestimmten Antrag nun bloß auf die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zu Vorschaubildern in den Ergebnislisten von Suchmaschinen Bezug genommen. Der Bundesgerichtshof hatte Suchmaschinen-Betreibern eine Einschränkung des Urheberrechts in Aussicht gestellt, indem man ihnen erlaubte, kleine Vorschaubilder zeigen zu dürfen.

Nach Angaben des FDP-Rechtspolitikers Stephan Thomae sei dies ein "gute Kompromiss", wie er gegenüber "Heise.de" sagte. Sowohl Verleger als auch Suchmaschinen könnten damit gut leben. "Es bleibt weiter möglich, einen Suchbegriff in der Trefferanzeige zu einem Zeitungsbericht in einen gewissen Kontext zu stellen", so Thomae weiter. Den eigentlichen Artikel zu lesen solle aber nicht überflüssig werden. Ob die Verleger, die eigentlich anderes im Sinn hatten, das genauso sehen, darf allerdings bezweifelt werden. Für die Google würde sich nämlich nichts ändern. Einzig Aggregatoren, die längere Texte übernehmen, wären dazu gezwungen, Lizenzen auszuhandeln.