Der Bundestag hat am Freitag das Leistungsschutzrecht verabschiedet. 293 Abgeordneten stimmten dem Gesetz zu, gleichzeitig gab es 243 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Anders als ursprünglich geplant, sollen künftig "einzelne Wörter oder Textausschnitte" im Internet lizenzfrei nutzbar sein. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte dagegen noch vorgesehen, dass Suchmaschinen wie Google selbst bei kleinsten Textausschnitten Lizenzen von Verlagen erwerben müssten. Doch ein plöztlicher Sinneswandel der Regierungskoaltion verhinderte in dieser Woche dann doch noch die Erfüllung der Wünsche vieler Verlage.

Die Verlage sind somit die klaren Verlierer der nun verabschiedeten Regelung - auch weil eine klare Länge der sogenannten "Snippets" nicht definiert wurde. Sie hatten sich im Vorfeld jedenfalls deutlich mehr versprochen. In erster Linie natürlich beträchtliche Teile der hohen Erlöse, die der Internet-Riese Google erwirtschaftet. Zumindest nach außen hin gaben sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) am Freitag in einer gemeinsamen Stellungnahme zufrieden. "Mit dem Beschluss zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage hat der Deutsche Bundestag heute eine Rechtslücke geschlossen."

Weiter hieß es in der Mitteilung: "Auch wenn der verabschiedete Text nicht alle Vorstellungen der Verleger berücksichtigt, ist das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage ein wichtiges Element eines fairen Rechtsrahmens für die digitale Welt." Bevor das Leistungsschutzrecht in Kraft tritt, muss allerdings noch der Bundesrat grünes Licht geben - dort hat die Opposition allerdings eine Mehrheit. Unumstritten war aber bereits die Verabschiedung im Bundestag nicht, wie schon aus dem Ergebnis hervorgeht. Im Vorfeld der Abstimmung lieferten sich Regierung und Opposition einen massiven Schlagabtausch.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, betonte, mit dem Leistungsschutzrecht werde eine Lücke im Urheberrecht geschlossen. "Wir wollen, dass Leistung sich lohnt, auch im journalistischen und verlegerischen Bereich." Grünen-Politiker Volker Beck sieht durch das Gesetz hingegen eine "massive Rechtsunsicherheit" bevorstehen. Auch von der ehemaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kam einem "Spiegel Online"-Bericht zufolge Kritik: "Jeder, der auch nur ein bisschen was vom Internet versteht, weiß, dass dieses Gesetz unsinnig ist."

Kritik kam wie erwartet auch von Google. "Das Gesetz ist weder notwendig noch sinnvoll, es behindert Innovation und schadet der Wirtschaft und den Internetnutzern in Deutschland", erklärte Kay Oberbeck, Direktor Communications & Public Affairs bei Google. "Wir erkennen an, dass Suchergebnisse im Internet auch in Zukunft in der bewährten Form ermöglicht werden sollen. Die Kritik am Gesetz hält von allen Seiten unvermindert an. Wir hoffen darauf, dass der Bundesrat das Gesetz stoppt."