Der "taz" kommt ein Artikel des Journalisten Deniz Yücel teuer zu stehen. Das Landgericht Berlin hat Yücel und das Blatt zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro an Thilo Sarrazin verurteilt. Der Journalist hatte in dem Artikel behauptet, der umstrittenen Buchautor nach einem Schlaganfall eine halbseitige Gesichtslähmung erlegen. Zudem erweckte eine Formulierung den Eindruck, Yücel wünsche Sarrazin einen weiteren Schlaganfall mit noch schwerwiegenderen Folgen. Sarrazins Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts war jetzt erfolgreich.

Die "taz" darf diese Formulierung laut Gerichtsurteil nicht mehr verbreiten oder veröffentlichen. Im Dezember hatte sich bereits der Deutsche Presserat mit dem Artikel auseindergesetzt. Der Ausschuss hielt es damals für unvereinbar mit der Menschenwürde, jemandem eine schwere Krankheit oder Schlimmeres zu wünschen. Dies gehe über eine kritische Meinungsäußerung weit hinaus. Der Ausschuss sprach aus diesem Grund eine Missbilligung aus (DWDL.de berichtete). Verglichen mit der nun fälligen Entschädigungszahlung dürfte das aber für die "taz" eher verschmerzbar sein. Yücel hatte später klargestellt, jedem "ein möglichst langes Leben frei von Krankheit" zu wünschen.