Knapp vier Jahre ist es nun her, dass die auf Betreiben der CDU-Mehrheit im ZDF-Verwaltungsrat  verweigerte Vertragsverlängerung für den damaligen ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender ein besonders grelles Schlaglicht auf die Frage warf, wie weit es mit der im Grundgesetz festgelegten Staatsferne des Senders tatsächlich her ist. Nach einigem Hin und Her führte dieser Vorfall dazu, dass die Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz das Bundesverfassungsgericht anriefen um den ZDF-Staatsvertrag überprüfen zu lassen. Am Dienstag war nun endlich der erste Verhandlungstag gekommen.

Ein Urteilsspruch ist natürlich noch nicht in Sichtweite, die Verfassungsrichter ließen aber durchaus Zweifel erkennen, ob das Gebot der Staatsferne eingehalten werde. Besonders mit den sogenannten "Freundeskreisen" - aus jeder politischen Richtung einer - wurden unter die Lupe genommen. Die beiden informellen Gremien treffen sich im Vorfeld der offiziellen Sitzungen und bereiten die Sitzungen maßgeblich vor. Während Franz-Josef Jung und Johannes Beermann (beide CDU) hervorhoben, dass in diesen Kreisen ganz offen diskutiert werde, konnten sie die Frage, warum sie denn überhaupt nötig seien, wenn alles so offen ablaufe, auch nicht wirklich beantworten - zumindest wenn man die vorgebrachten Argumente, dass es sie eben schon immer gegeben habe und ein Treffen im Vorfeld ja auch nicht verboten sei, nicht als zufriedenstellende Antworten durchgehen lässt.

Das Gericht stellte auch die Frage, ob es wirklich nötig sei, dass die Landesregierungen in den Gremien vertreten seien oder ob die Kompetenz der Gremien nicht auch ohne diese gewahrt werden könne. Auch wenn ZDF-Intendant Thomas Bellut betonte, dass in der täglichen Arbeit zahllose Entscheidungen insbesondere in Bezug aufs Programm getroffen würden, an denen gar kein Gremium mitwirke, scheint es nach dem ersten Verhandlungstag wahrscheinlich, dass das Verfassungsgericht eine Änderung der Zusammensetzung der Gremien verlangen dürfte. Dass die Staatsferne wichtig ist, wurde man jedenfalls nicht müde zu betonen.