Die "Bild"-Berichterstattung über den früheren ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann wird auch weiterhin die Justiz beschäftigen. Nachdem Springer am Mittwoch vom Landgericht Köln zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 635.000 Euro verurteilt wurde, hat der Verlag nun angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Springer verwies zudem darauf, dass Kachelmanns Millionen-Forderung vom Gericht "weitgehend zurückgewiesen" worden sei. Passend dazu schrieb "Bild" im Netz über das Urteil: "Keine Millionen für Kachelmann". Tatsächlich hatte Kachelmann ursprünglich sogar 2,25 Millionen Euro gefordert - und doch gelang es dem Meterologen, die bislang höchste Schmerzensgeld-Summe in Deutschland zu erstreiten.

Das Gericht habe in seiner Begründung allerdings deutlich gemacht, dass es keine Anhaltspunkte gäbe, wonach die "Bild"-Zeitung "vorsätzlich und mit Schädigungsabsicht gehandelt hat", erklärte Springer am Mittwoch. Zudem habe es festgestellt, dass sich das Blatt nicht "rücksichtslos der Grenze zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit angenähert hätte". "Bild" könne jedoch der Vorwurf gemacht werden, "auf einem außerordentlich schwierigen Gebiet der Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen die rechtliche Grenzziehung fahrlässig verfehlt zu haben". Außerdem habe das Landgericht betont, dass es sich nicht um eine Pressekampagne handele. Greifbare Anhaltspunkte, die für ein "kollusives Zusammenwirken der Beklagten mit anderen Verlagen sprächen" seien nicht vorhanden.

"Erwartungsgemäß ist in beiden Verfahren von den absurd hohen Forderungen Kachelmanns nur ein Bruchteil übrig geblieben, im Prozess gegen 'Bild' und 'Bild am Sonntag' sogar nur gut ein Fünftel. Trotzdem: Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen", erklärte Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer. "Denn es liegt weder im Interesse einer freien Presse noch der Öffentlichkeit, dass Medien irrwitzige Geldentschädigungen zahlen müssen, wenn sie über Aufsehen erregende Strafprozesse gegen bekannte Persönlichkeiten berichten."

Auch Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker kündigte gegenüber "Meedia" inzwischen übrigens an, in Berufung gehen zu wollen. "Wir werden dies ebenfalls tun und alles unternehmen, um die Summe in der zweiten Instanz zu erhöhen. Das Urteil muss Springer richtig wehtun, sonst erzielen wir keinen Abschreckungseffekt und es ändert sich nie etwas", so der Anwalt.

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