Der Unternehmensvorstand von ProSiebenSAT.1 beschloss mit sofortiger Wirkung ein Regelwerk zur Trennung von Werbung und Programm sowie zur Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit. Ab 1. Januar verpflichte sich das Unternehmen darüber hinaus, die Landesmedienanstalten bei der Untersuchung von möglichen Verdachtsfällen zu unterstützen.Vorstandsvorsitzender Guillaume de Posch: "Mit der umfassenden Prüfung und den gestern verabschiedeten Maßnahmen haben wir konsequent auf die Vorfälle im Frühstücksfernsehen und beim Regionalfenster 17:30 in SAT.1 reagiert. Wir können nun davon ausgehen, dass alle Sender der ProSiebenSAT.1-Gruppe frei sind von unzulässigem Product Placement. Mit den neuen Vorschriften haben wir die Voraussetzung dafür geschaffen, dass es bei unseren Sendern in Zukunft keine Schleichwerbung geben wird."
Der Vorstandsvorsitzende der ProSiebenSAT.1-Gruppe sagte weiter: "Wir begrüßen die geplanten Regelungen zu Product Placement im Entwurf der EU-Fernsehrichtlinie. Damit wird die für uns notwendige Rechtssicherheit geschaffen. Die Transparenz für den Zuschauer ist gewährleistet, und der deutsche Markt kann sich an international übliche Regeln angleichen."
Eine unabhängige Kommission aus Anwälten der Rechtsabteilung, Interner Revision und externen Anwälten hat seit Anfang September eine umfassende Prüfung zu Product Placement durchgeführt. Untersucht wurde das gesamte Programm aller Sender der Gruppe über die vergangenen fünf Jahre.
Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass es in den vergangenen fünf Jahren außer im Fall von Worldcom und Connect TV und weiterer kleinerer Agenturen im Frühstücksfernsehen und im Regionalfenster von SAT.1 kein systematisch organisiertes Product Placement bei der ProSiebenSat.1-Gruppe gegeben hat.
Die unzulässigen Produktplatzierungen in Zulieferungen für das "Frühstücksfernsehen" und das Regionalfenster "17:30" in SAT.1, hatte die Kommission bereits in ihrem Zwischenbericht im Oktober dieses Jahres dokumentiert. Insgesamt beliefen sich die Einnahmen von SAT.1 durch Worldcom von 2000 bis 2004 auf rund 1,3 Millionen Euro, durch Connect TV von 2000 bis 2005 auf rund 1,5 Millionen Euro.
Alle noch bestehenden Geschäftsbeziehungen zu Connect TV und den weiteren Agenturen wurden umgehend eingestellt, die Geschäftsbeziehung zu Worldcom war bereits im Jahr 2004 beendet worden. Als weitere Konsequenz aus dem Zwischenbericht wurde die Abteilung bei Sat.1 aufgelöst, die rundfunkrechtlich angreifbare Eigenvermarktung betrieben hatte.
Die Kommission hat weiterhin festgestellt, dass es nur in Einzelfällen zu unzulässiger Produktplatzierung gekommen ist, wie beispielsweise in der Kochsendung "Zacherl" auf ProSieben. Bei den ProSieben-Sendungen "SOS Style & Home" und "Sarah & Marc in Love" ist noch nicht endgültig geklärt, ob es sich um zulässige Ausstattungen oder verbotene Produktplatzierung gehandelt hat. Als Konsequenz aus diesen Befunden gibt es künftig bei der ProSiebenSAT.1-Gruppe für alle zulässigen Einbindungen von Werbepartnern wie beispielsweise Ausstatterhinweisen eine transparente Preisliste.
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