Logo: ProSiebenSAT.1Die Entscheidung ist keine Überraschung: Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich KEK beurteilt die geplante Übernahme der ProSiebenSAT.1 Media AG durch den Axel Springer Verlag als "nicht genehmigungsfähig". Auf ihrer Sitzung am Dienstag bestätigte die KEK die Übernahme somit nicht als unbedenklich.

Die starke Position der ProSiebenSAT.1-Gruppe im bundesweiten privaten Fernsehen führe vor allem in Kombination mit der überragenden Stellung der Axel Springer AG im Bereich der Tagespresse zu vorherrschender Meinungsmacht, so die KEK in einer Mitteilung. Die Axel Springer AG erhielte dadurch einen Meinungseinfluss, der einem Zuschaueranteil von über 42 % im bundesweiten Fernsehen entspräche. Erstmals wurde hier der Marktanteil im Print-Bereich in Marktanteile im Fernsehbereich umgerechnet.

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Alternativen, die die KEK zuvor gefordert hatten und die die bestehenden Bedenken der KEK hätten ausräumen können, wurden von den Antragsstellern abgelehnt. Springer häte auf den Erwerb des Senders SAT.1 oder ProSieben verzichten müssen oder "die verbindliche binnenplurale Ausgestaltung eines dieser Sender" festschreiben müssen, sprich die Einrichtung eines unabhängigen Programmbeirats und somit die Abgabe der programmlichen und wirtschaftlichen Kontrolle über diesen Sender. "Die KEK konnte somit die medienkonzentrationsrechtliche Unbedenklichkeit des Vorhabens nicht bestätigen", so die KEK.

Die Entscheidung der KEK kann noch durch eine Dreiviertelmehrheit in der Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten überstimmt werden. Diese muss von einer der beteiligen Landesmedienanstalten einberufen werden. In der kommenden Woche wird noch das Bundeskartellamt über die Übernahme entscheiden. In einem Zwischenbescheid äußerten sich aber auch die Kartellwächter bereits negativ.

Wie Springer-Sprecherin Edda Fels gegenüber Dow Jones Newswire nach der Bekanntgabe der Entscheidung sagte, halte Springer aber dennoch an den Plänen zur Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG fest. Der Verlag werde jetzt "weitere Handlungsoptionen" prüfen.