Ein zweifachen Verstoß gegen "anerkannte journalistische Grundsätze" sieht die Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) bei Sat.1 - und meint damit ausgerechnet das Magazin "Akte", eines der wenigen Formate im Programm von Sat.1, bei dem überhaupt noch journalistisch gearbeitet wird. Konkret beanstandet die ZAK die Sendung von 19. Juli, hier habe Sat.1 gegen das Gebot der Sachlichkeit verstoßen sowie unlautere Recherchemethoden verwendet.


In dem "Akte"-Beitrag sei ein Einzelfall "einseitig und ohne Bezugnahme auf das gesamtgesellschaftliche Phänomen säumiger Unterhaltspflichtiger aus Sicht einer Tochter" geschildert worden, befand die ZAK. Dem Vater sei unterstellt worden, Zahlungen zu Unrecht verweigert und damit eine Straftat begangen zu haben - ohne Gesichtspunkte zugunsten des Vaters zu berücksichtigen. Zuvor wurde er in der Moderation schon als "säumiger Rabenvater" bezeichnet. Die ZAK kritisiert zudem, dass die Redakteurin "nicht zuletzt durch verdeckte Recherche mit versteckter Kamera" an die Informationen gekommen sei.

Werbeverstöße stellte die ZAK bei Sport1 und Anixe SD fest. Beim Sportsender habe es am 7. April in der Sendung "Fußball live - UEFA Europa League Countdown" einen Verstoß gegen das Gebot der Unterscheidbarkeit von Werbung und Programm gegeben. So wurden im Programm unmittelbar vor einem durch einen Werbetrenner angekündigten Spot für den Sportwetten-Anbieter bwin "weitere Infos" einer Sport1-Moderatorin angekündigt. Das habe redaktionelle Inhalte erwarten lassen, heißt es von der ZAK. Tatsächlich aber folgte Werbung. Zudem sei es im Spot zu einer Vermischung redaktioneller und werblicher Inhalte gekommen.

In den "Anixe Car-News" am 29. März hat der Sender laut Meinung der ZAK zu schwärmerisch für ein Auto geworben, hier hat man einen Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot festgestellt. Die Sendung war offenbar auch nur eine leicht modifizierte Version von "Car-News.TV". Eine Kennzeichnung als Produktplatzierung, wie von Anixe vorgeschlagen, hätte laut ZAK auch zu einem Verstoß geführt, weil man die Sendung als Ratgeber- und Verbrauchersendung einstufe - und da sind Produktplatzierungen nicht erlaubt.

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