Der BDZV kämpft bereits seit Jahren um weniger Texte in den Online-Angeboten von ARD und ZDF. Zuletzt sah es so aus, als würden sich Verleger und Öffentlich-Rechtliche näherkommen. WDR-Intendant Tom Buhrow etwa machte einen Schritt auf die Verleger zu und kürzte die Texte auf den Plattformen seines Senders. Doch nun hat der BDZV mal wieder mit drastischen Worten vor einer Zunahme von Texten bei ARD und ZDF gewarnt.


Grund dafür ist der jüngste Entwurf des Telemedienauftrags, der von den Rundfunkreferenten erarbeitet wurde und derzeit offenbar durch die Staatskanzleien geht. Statt die Textlastigkeit der Online-Angebote zu begrenzen, würden ARD und ZDF bei einer Zustimmung zu diesem Entwurf deutlich mehr Freiheiten haben als bislang, befürchten die Verleger. "Der Verband appellierte an die Bundesländer, diesem Text nicht zuzustimmen", schreiben sie deshalb auch in einer Stellungnahme.

Der Entwurf bedeute eine "signifikante Verschlechterung der Chancen deutscher Tageszeitungen, journalistisch-redaktionelle Bezahlangebote im Netz zu etablieren", so der BDZV. Um den eigenen Forderungen Nachdruck zu verleihen, verweist der BDZV auch auf die viel zitierte "Gebührenstabilität", die man bei einer Ausweitung der Texte in Gefahr sieht. "Wir halten es daher für falsch, darüber zu entscheiden, bevor die Strukturdiskussion geführt und damit ein ‚Kassensturz‘ gemacht wurde", sagt eine Sprecherin des Verbands.  Aus Sicht der Zeitungsverleger wäre die neue, nun zur Diskussion stehende Regelung "medienpolitisch nicht tragbar, verfassungsrechtlich nicht zulässig und ein klarer Verstoß gegen das europäische Beihilferecht." Am 15. März kommen die Ministerpräsidenten der Bundesländer zusammen und könnten über den Entwurf entscheiden.