Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm hat am Mittwoch die Politik dazu aufgefordert, einen geplanten Gesetzesentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen weniger streng zu formulieren. "Wir glauben, dass der Gesetzesentwurf die Rundfunkfreiheit nicht in dem erforderlichen Umfang wahrt", sagte Wilhelm auf der Pressekonferenz zu ARD-Hauptversammlung. Investigativer Journalismus würde damit erschwert, auch Whistleblower wären einem Risiko ausgesetzt.

Konkret geht es um eine EU-Richtlinie, die den Schutz von Geschäftsgeheimnissen vorsieht und die nun in nationale Gesetze gegossen werden muss. Dabei geht es primär gar nicht um Journalisten und ihre Arbeit - aber Wilhelm befürchtet, wie andere Medienvertreter auch, dass der Journalismus leiden könnte, wenn das Gesetz in der derzeit geplanten Form umgesetzt wird. Wilhelm betont: Der Ausgangstext der EU-Richtlinie schütze die Grundlagen des investigativen Journalismus sehr wohl - der Entwurf in Deutschland aber nicht.

Wilhelm kritisiert, dass der Schutz des Geschäftsgeheimnisses zu weit ausgelegt werden kann, Journalisten würden sich bei investigativen Recherchen Risiken aussetzen. Konkret kritisiert der ARD-Vorsitzende, dass nach derzeitigem Stand des Entwurfes es den Unternehmen zu sehr überlassen sei, was als Geschäftsgeheimnis definiert wird. "Wenn Unternehmen weitgehend selbst bestimmen können, was als Geschäftsgeheimnis unter den Schutz des Gesetzes fällt, ist eine journalistische Aufklärung von Missständen im Geschäftsgebaren von Unternehmen nicht mehr ausreichend möglich", so Wilhelm gegenüber der dpa.

Bereits vor mehr als zwei Jahren hatten 52 Nichtregierungsorganisationen den EU-Rat aufgefordert, den damals noch kursierenden Entwurf zu entschärfen und nachzubessern. Das ist auch geschehen, nun hat sich die Diskussion in die einzelnen Länder verlagert. Bereits im Sommer hatten Branchenverbände, Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sowie ARD, ZDF, Deutschlandradio und der Presserat das Bundesjustizministerium darauf hingewiesen, dass investigativer Journalismus durch den geplanten Gesetzentwurf gefährdet sei. Daraufhin wurde der Entwurf überarbeitet, einige Medien geben sich damit zufrieden. Durch die Änderung sei ein verbesserter Schutz der Pressefreiheit möglich. "Die noch offenen Punkte müssen nun im parlamentarischen Verfahren sorgfältig erörtert und bereinigt werden", so ein Sprecher im Namen des DJV, der Deutschen Journalisten-Union, des BDZV und des VDZ zur dpa. Der ARD gehen die Änderungen allerdings noch nicht weit genug. Der Bundestag wird sich vermutlich im Herbst mit dem Entwurf befassen.