Alle Sender mit bayerischer Sendelizenz dürfen vorerst aufatmen: Die Bayerische Landesanstalt für neue Medien hat sich mit einem Eilantrag vor Gericht gegen die Bayerische Staatsregierung durchgesetzt. Die hatte der BLM die Weisung erteilt, Werbung für Sportwetten zu unterbinden. Diese Weisung muss nun vorerst nicht befolgt werden.
Besonders profitieren dürfte davon das DSF, das im Vorfeld mächtig Druck gemacht hatte und sogar mit einer Verlegung seines Firmensitzes in ein anderes Bundesland gedroht hatte. Geschäftsführer Rainer Hüther wies in einem offenen Brief an Ministerpräsident Edmund Stoiber auf "enorme Wettbewerbsnachteile" hin, die dem DSF entstünden, wenn die Bayerische Regierung Werbung für Wettanbieter im Alleingang untersage, ohne dass ein bundesweit einheitliches Vorgehen festgelegt sei.
Die Richter des Verwaltungsgerichts München vertraten die Auffassung, dass auch die Ausstrahlung von Werbung ein Bestandteil der Programmgestaltung sei. In diesem Bereich aber seien Weisungen der Rechtsaufsichtsbehörde grundsätzlich ausgeschlossen. Gesetzesverstöße könne allein die BLM feststellen. Das Ministerium können hier höchstens eingreifen, wenn die zuständigen Gremien völlig untätig blieben. Da sich der Medienrat aber bereits sehr wohl mit dem Thema befasst habe, sei dies nicht der Fall. Das Ministerium kann nun binnen zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.
Neben dem DSF senden bundesweit auch noch die Sender kabel eins, Neun Live, N24 und Tele 5 mit einer Lizenz der BLM. Dazu kommen noch zahlreiche Pay-TV-Programme, darunter Premiere.