Alles jammern, diskutieren und sich aufregen hat nichts gebracht: Ab dem kommenden Jahr muss auch für Computer mit Internetzugang eine Rundfunkgebühr an die Gebühreneinzugszentrale abgeführt werden. Wie von ARD und ZDF vorgeschlagen allerdings nur in Höhe der Grundgebühr von 5,52 Euro monatlich.
Die Gebühr für Internet-PCs ist eigentlich schon seit Jahren im geltenden Rundfunkstaatsvertrag verankert, wurde bislang aber aufgrund eines Moratoriums nicht erhoben. Dieses läuft Ende des Jahres aus und wird nach der Entscheidung der Ministerpräsidenten vom Donnerstag nicht verlängert.
In den vergangenen Wochen hatten sich insbesondere Wirtschaftsverbände für eine weitere Aussetzung der Rundfunkgebühr starkgemacht, da sie hohe Zusatzbelastungen für Unternehmen fürchten, die häufig über Computer, aber keine Fernseher verfügen und daher bislang nicht gebührenpflichtig waren. Gebührenzahler, die bereits ein Rundfunkgerät angemeldet haben, müssen keine zusätzliche Gebühr zahlen.
Der Vorschlag von ARD und ZDF, nicht die - wie eigentlich vorgesehen - volle Gebühr in Höhe von 17,03 Euro, sondern nur die Grundgebühr in Höhe von 5,52 Euro monatlich zu erheben, wurde von den Länderchefs übernommen. Die Begründung der öffentlich-rechtlichen Sender lautet, dass das Fernsehprogramm derzeit nicht in nennenswertem Maß über das Internet empfangbar sein, das Radioprogramm über Internet-Streams hingegen sehr wohl.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Ringstorff bezeichnete die Entscheidung als "tragfähigen Kompromiss", der eben diese technischen Möglichkeiten zum Radioempfang über das Internet berücksichtige. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Böhmer begründete die Entscheidung so: "Die Länder müssen die rechtlichen Voraussetzung schaffen, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio auch in der zukünftigen digitalen Medienwelt ausreichend finanziert werden können."
Gleichzeitig sprachen sich die Länderchefs aber für eine grundlegende Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Diskutiert werden etwa eine Haushaltsabgabe oder eine Finanzierung durch eine Steuer.
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