Foto: Deutsche TV-Plattform e.V.Die Medienkommission der LfM hat in ihrer Sitzung am Freitag über die Rangfolge in den nordrhein-westfälischen Kabelnetzen entschieden und dazu die nunmehr "7. Vorrangentscheidung" und deren Umsetzung beschlossen. Nach dem Landesmediengesetz NRW entscheidet die LfM nur noch über 17 der rund 33 Sendekanäle in analogen Kabelnetzen. Dabei sind "gesetzlich bestimmte Programme" (z. B. öffentlich-rechtliche Programme) gleichsam automatisch gesetzt.

Die LfM belegt zwölf Kanäle mit den in Nordrhein-Westfalen terrestrisch verbreiteten Programmen, außerdem bis zu zwei Kanäle mit regionalen, lokalen oder landesweit verbreiteten Fernsehprogrammen und mindestens ein Kanal mit Teleshopping-Angeboten. In grenznahen Verbreitungsgebieten (z. B. in der Nähe der holländischen Grenze, aber auch im Grenzbereich zu benachbarten Bundesländern) ist ein Kanal für ein grenzüberschreitendes Programm reserviert.
 


Im Bereich dieser von der LfM festgelegten Sender gab es im Vergleich zur letzten Rangfolgeentscheidung vom September 2004 nur eine Änderung: Für den Dokusender Terranova bekommt nun der Spielfilmsender Tele 5 einen Must-Carry-Status. Die Entscheidung über die Belegung der übrigen Kapazitäten steht dem Netzbetreiber Unitymedia zu. Sollten dort Änderungen geplant sein, werde dies von Seiten Unitymedias mitgeteilt.

Die Definition von Tele 5 als Must-Carry-Programm beruht auf der Tatsache, dass Tele 5 auch die digitale terrestrische Übertragungskapazität von Terranova im DVB-T übernimmt. Das Programm von  wird auf dem so genannten dritten DVB-T-Multiplex im Raum Köln/Bonn und im Raum Düsseldorf/Ruhrgebiet ausgestrahlt. Und entsprechend dem nordrhein-westfälischen Mediengesetz muss jedes via DVB-T übertragene Programm auch im Kabel den Must-Carry-Status besitzen.