Als die ARD im Februar im Rahmen der "Sportschau" über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der DESG berichtet hatte, zog man sich damit den Zorn der Verbandsspitze auf sich. Vor allem die Journalisten Hajo Seppelt und Jörg Mebus, die die Recherche maßgeblich verantworteten, waren der DESG offenbar ein Dorn im Auge. Bei einer extra anberaumten Pressekonferenz zum Thema sprach der Verband gegenüber den beiden Journalisten ein Hausverbot aus. Sie durften nicht teilnehmen, was dem Verband schon damals viel Kritik einbrachte.
Nun ist die DESG mit einem Eilantrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Berichterstattung der ARD vor dem Landgericht Hamburg in vier von fünf Punkten gescheitert. Die wesentlichen Teile der Berichterstattung bleiben damit auch weiterhin erlaubt. In dem Bericht hieß es unter anderem, dass die Athleten des Nationalteams bzw. des deutschen Olympiateams ihre Teamoutfits mitbezahlen mussten. Die ARD berichtete auch über zurückgehaltene Haushaltspläne und eine vom Präsidenten des Verbands quasi im Alleingang abgebrochene Mitgliederversammlung.
Korrigieren muss die ARD jedoch nach der Entscheidung des Landgerichts die Aussage, in der es um die Dauer der Auszahlung von Wettkampf-Prämien durch die DESG an Athleten ging. Bei der ARD zeigt man sich trotzdem weitgehend zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky sagt: "Wir begrüßen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, weil er die wesentlichen Aussagen der ARD-Berichterstattung und somit die Recherchen der Autoren zu diesen Inhalten stützt." Die Einlassungen des DESG-Präsidenten zum Thema sowie das Hausverbot für Seppelt und Mebus bezeichnet Balkausky jetzt zudem als "erst recht kritikwürdig."
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