Es war ein durchaus überraschender Teilerfolg, den die klagenden Verleger da Ende September vor dem Landgericht in Köln erzielen konnten. Das Urteil bescheinigte der "Tagesschau"-App damals, ein nicht-sendungsbezogenes, presseähnliches Angebot zu sein und somit nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu vereinbaren. Allerdings bezog sich das Urteil explizit nur auf die "Tagesschau"-App in der Form vom 15. Juni 2011. Mehr als symbolische Bedeutung hatte das Urteil damit kaum. Selbst der vorsitzende Richter gab zu Protokoll "Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur 'Tagesschau'-App vom 15.6.2011 meint?"

Trotzdem war es eine unangenehme Schlappe für die ARD, die nach wie vor eine außergerichtliche, grundsätzliche Einigung mit den Verlagen anstrebt, die in der kostenfreien "Tagesschau"-App den Grund dafür sehen, dass sie mit ihren eigenen mobilen Angeboten nicht genügend Geld verdienen können. Angesichts dessen legten die ARD und der für die "Tagesschau" zuständige NDR nun rechtzeitig vor Verstreichen der Frist am kommenden Montag Berufung gegen das Kölner Urteil ein. Unabhängig davon suche man aber weiter das Gespräch mit den Verlegern. Erst auf den Medientagen München sagte die derzeitige ARD-Vorsitzende Monika Piel einmal mehr: "Ich bin sehr optimistisch, dass wir uns außergerichtlich einigen werden."

Mehr zum Thema