Unangenehme Nachrichten für Unitymedia Kabel BW: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Ende 2011 durch das Bundeskartellamt erteilte Genehmigung der Übernahme von Kabel BW durch Unitymedia aufgehoben und damit Beschwerden der Deutschen Telekom und von NetCologne stattgegeben. Die von den Kartellwächtern geforderten Auflagen reichen nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um zu verhindern, dass Unitymedia seine marktbeherrschende Stellung ausbaue. Eine Beschwerde gegen den Beschluss ließ das OLG nicht zu.

Unitymedia verzichtet inzwischen unter anderem auf die Grundverschlüsselung digitaler Free TV-Programme, räumte Sonderkündigungsrechte für große Gestattungsverträge ein, verzichtete auf diverse Exklusivitätsklauseln, Eigentumspositionen oder Rückbaurechte an Hausnetzen. Trotzdem führe die Fusion dazu, "dass Kabel BW als einziger potenzieller Wettbewerber aus dem Markt genommen werde" und "potenzeiller Wettbewerb beseitigt" würde, so das Gericht.

Im Extremfall könnte das bedeuten, dass Unitymedia und Kabel BW ihre Fusion rückabwickeln und künftig wieder getrennte Wege gehen müssten. Doch zuvor wird Unitymedia in jedem Fall den Rechtsweg beschreiten, wie das Unternehmen am Mittwoch auf DWDL.de-Anfrage sagte. "Wir werden uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln an den Bundesgerichtshof wenden, um gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf Rechtsbeschwerde einreichen zu dürfen", heißt es seitens des Unternehmens.

Sollte die Entscheidung des OLG dennoch bestand haben, müsste der Zusammenschluss erneut durch das Bundeskartellamt geprüft werden. Dann könnte sie durch verschärfte Auflagen doch noch genehmigt werden - oder auch endgültig untersagt. Bei Unitymedia verweist man aber auch auf die jüngsten Zusammenschluss-Vorhaben von Vodafone und Kabel Deutschland und O2 und E-Plus: "Wir sind angesichts der vorangeschrittenen Marktkonsolidierung davon überzeugt, dass der Infrastrukturwettbewerb zwingender denn je das gemeinsame Unternehmen Unitymedia Kabel BW braucht, damit nachhaltiger Wettbewerb zu den drei nationalen Unternehmen Deutsche Telekom, Vodafone/Kabel Deutschland und O2/E-Plus geschaffen werden kann."

Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt äußerte sich auf DWDL.de-Anfrage so: "Wir haben die Fusion sehr kritisch gesehen und nur unter sehr weitreichenden marktöffnenden Zusagen freigegeben.  Das OLG geht jetzt noch einen Schritt weiter und hält diese Zusagen zur Beseitigung der wettbewerblichen Nachteile der Fusion für nicht ausreichend. Wir warten jetzt die schriftliche Begründung ab und entscheiden dann über unser weiteres Vorgehen."

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