84 Mitarbeiter aus Verlag, Verwaltung und Druckzentrum müssen Dumont Schauberg in den kommenden Monaten verlassen. Das hat das Unternehmen bereits im vergangenen September angekündigt (DWDL.de berichtete). Als "unvermeindlich und unaufschiebbar" verteidigte man die Maßnahme damals noch. Nun gibt es auch die ersten Informationen, wie der Stellenabbau genau ablaufen soll. 

Wie die "taz" berichtet, haben die Unternehmensleitung und der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung geschlossen. Die sieht wohl einen Sozialplan mit Abfindungsregelung vor. Darüber hinaus soll es eine Transfergesellschaft geben. Die Mitarbeiter müssen sich dann für eine der Alternativen entscheiden. Wer mehr als fünf Jahre im Unternehmen beschäftigt war und freiwillig geht, bekommt laut "taz" einen Sockelbetrag von 25.000 Euro brutto plus 2.000 Euro für jedes Jahr der Beschäftigung. Schichtarbeiter sollen angeblich einen Zuschlag von 25.000 Euro erhalten. 

Die Alternative ist der Gang in die Transfergesellschaft. Dort erhalten die Beschäftigten für ein Jahr noch 80 Prozent ihres bisherigen Nettogehalts. Unternehmenssprecher Wolfgang Büser erklärt gegenüber der "taz", dass sich bislang etwa 70 Beschäftigte für die Abfindung bzw. eine Altersteilzeitregelung entschieden hätten. 

Mögliche Kündigungen sind damit aber noch nicht vom Tisch: "Aktuell gehen wir noch von maximal 10-15 Fällen aus, für die Kündigungen im Raum stehen", schreiben die Geschäftsführer Philipp M. Froben und Karl-Heinz Goßmann in einer Mitarbeiterinformation, aus der die "taz" zitiert. Froben und Goßmann klären die Mitarbeiter darüber auf, dass es auch in den ersten Monaten dieses Jahres keine Besserung im Anzeigengeschäft gebe. Daher müsse man prüfen, "ob eine Nachbesetzung von durch Fluktuation frei werdenden Stellen vertretbar ist."

Im DuMont-Verlag erscheinen unter anderem die Titel "Kölner Stadt-Anzeiger", "Kölnische Rundschau" und "Express". Erst im März kündigte das Unternehmen an, Lokalredaktionen zusammenlegen zu wollen (DWDL.de berichtete). Kurios: Gegen den im März gewählten Betriebsrat hatte die Geschäftsführung zunächst geklagt, weil bei der Wahl angeblich auch Beschäftigte aus ausgelagerten Unternehmensteilen teilgenommen hätten. Da wohl nur sehr schwer einzuschätzen war, ob und wenn ja wann die Klage Erfolg hat, einigte man sich jetzt auf die Betriebsvereinbarung.