In Zusammenarbeit mit dem NDR und der "Süddeutschen Zeitung" ("SZ") hat der WDR in den vergangenen Jahren viele Recherchen betrieben und so Missstände aufgedeckt. Im Zuge der Novellierung des WDR-Gesetzes Anfang des Jahres wurde auch der Part, in dem es um die Kooperationen des Senders geht, überarbeitet. Der WDR muss nun Richtlinien zu Rahmenbedingungen und zur vertraglichen Ausgestaltung von großen oder auf Dauer angelegten Kooperationen erlassen.


Das ist nun geschehen: WDR-Intendant Tom Buhrow hat dem Rundfunkrat nun erstmals diese Richtlinien zur Genehmigung vorgelegt. In seiner heutigen Sitzung hat das Gremium diese durchgewunken, zuvor hatte man noch eine positive Stellungnahme des Verwaltungsrats eingeholt. In den Richtlinien ist nun unter anderem die redaktionelle Freiheit bei der Auswahl der Kooperationspartner sowie der Schutz vor Diskriminierung im Wettbewerb und die regelmäßige Prüfung, ob sich durch Kooperationen des WDR Vielfaltverengungen ergeben, enthalten.

"Zu den wichtigsten Zielen des Rundfunkrats gehört die Sicherung von Meinungs- und Medienvielfalt sowie der Schutz vor Diskriminierung", sagt Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats. "Dies waren auch die entscheidenden Kriterien bei der intensiven Beratung der Richtlinien für Kooperationen des WDR mit Dritten, über die der WDR-Rundfunkrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen hat."

Auch wenn Kooperationen wie die mit dem NDR und der "SZ" große journalistische Chancen mit sich bringen, gibt es auch Risiken. So besteht eine Gefahr darin, dass die Meinungsvielfalt und der Wettbewerb eingeschränkt werden - mit den nun beschlossenen Richtlinien soll das präventiv verhindert werden.