Schon seit geraumer Zeit streiten sich die Marseille-Kliniken mit RTL vor Gericht. Es geht dabei um eine Ausgabe von "Team Wallraff" von Mai 2014, in der in einem Berliner Pflegeheim recherchiert wurde. Am Mittwoch hat nun das Kölner Landgericht ein Urteil gesprochen - und von 13 Verbotsanträgen nur zwei Äußerungsanträgen und einem Bildnisverbot stattgegeben. So ist es dem Kölner Sender künftig etwa untersagt zu behaupten, dass die Kontrollen in der Klinik durch Insider angekündigt werden. Die restlichen zehn Anträge wurden jedoch abgelehnt.

In den meisten Punkten stellten sich die Richter also auf die Seite von RTL und bestätigten, dass der Sender personelle Missstände wie Unterbesetzung und eine mangelhafte Ausstattung zum Thema machen konnte. Dass RTL beispielsweise im Falle eines Heimbewohners davon sprach, dass dessen Zimmer "nicht nur verdreckt, sondern regelrecht verwahrlost" ist, darf auch weiterhin behauptet werden. Die Marseille-Kliniken hatten darauf verwiesen, dass es sich bei dem Mann um einen alkoholkranken ehemaligen Langzeit-Obdachlosen handelte, "der einer regelmäßigen Reinigung seines Zimmers widersprochen hatte".

Dazu stellten die Richter in ihrem Urteil fest, dass die Klägerin auch einen solchen Bewohner nicht in einem vollkommen verdreckten Zimmer hausen lassen dürfe. "Deshalb muss sie auch die ZImmer derjenigen Bewohner säubern, die aufgrund ihres Gesundheits- und Geiseszustandes eine solche Reinigung verweigern. Wenn sie dies - wie hier unstreitig der Fall - nicht macht und den dargestellten Bewohner in seinem eigenen Dreck liegen lässt, so handelt es sich nach Auffassung der Kammer unzweifelhaft um einen Missstand von erheblichem Gewicht."

Bei RTL reagiert man entsprechend zufrieden: "Die drei gegen uns erwirkten Verbote nehmen wir zur Kenntnis und werden diese prüfen. Unabhängig davon bestätigt uns das Urteil sehr umfänglich in unserer investigativen Linie, von der wir uns auch in Zukunft nicht durch überaus klagefreudige Unternehmensvorstände abhalten lassen", erklärte RTL-Sprecher Matthias Bolhöfer am Mittwochabend gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de. Die Marseillie-Kliniken bleiben als Kläger nun auf 75 Prozent der Gerichts- und Anwaltskosten sitzen.