ARDAuch wenn es in der Berichterstattung über Papiere, die aus den Beratungen herausgesickert sind, so aussah, als würden die ARD-Gremien die Online-Angebote des Senderverbunds beim Dreistufentest vollends durchwinken, so teilt die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD nun einzelne Kritikpunkte mit. Am Montag und Dienstag dieser Woche hat sich die GVK zu den Kritikpunkten ausgetauscht, die die sogenannten mitberatenden Gremien geäußert haben. Innerhalb der ARD sind für einzelne Angebote einzelne Landesrundfunkanstalten federführend. Ebenso verhält es sich bei der Aufsicht. Den Kollegen aus den Gremien anderer Häuser kommt die mitberatende Funktion zu.
 
So regt man konkret eine Überarbeitung des Verweildauerkonzepts an. Vor allem bei täglichen Serien halten es die Gremienvorsitzenden für fraglich, "ob im Bereich der Dailys und Telenovelas ein breites Nutzerinteresse an einer monatelangen Abrufbarkeit besteht". In der Regel würden Angebote sieben Tage bereitgehalten. Ähnliche Kritik äußerte der Fernsehrat des ZDF am Telemedienkonzept des Mainzer Senders.
 
 
 
Probleme hat die GVK mit einigen Kostenkonzepten der ARD-Angebote. Den Vorsitzenden erscheinen "einige Kostenfaktoren nicht plausibel". Sie fordern weitere Erläuterungen der jeweiligen Intendanten. Zudem begrüßt die GVK den Vorstoß des Rundfunkrats des MDR, der besagt, dass Kostenüberschreitungen bei den Online-Budgets ab 10 Prozent bei den Gremien vorgelegt werden müssen und unter Umständen ein neuer Dreistufentest fällig wird.

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Wenig Auskunft gibt die Mitteilung der GVK über den Stand der Dinge hinsichtlich der Auslegung der gesetzlich verbotenen Presseähnlichkeit von Online-Angeboten der ARD. Hierin liegt ein großer Streitpunkt zwischen der ARD und vor allem den Verlagen, die ihr Geschäftsmodell durch die öffentlich-rechtlichen Webangebote bedroht sehen. In der Mitteilung heißt es hierzu lediglich, man habe "Auslegungsfragen wie zu den Begriffen der Presseähnlichkeit, des Sendebezugs, des Spieleangebots und der Ratgeberportale erörtert und sich mit den Besonderheiten der einzelnen Telemedienangebote befasst". Konkret heißt es zum Sendungsbezug, diesen müssen laut GVK "unterhaltende Spiele" in den ARD-Webangeboten aufweisen. Derzeit hegt die Konferenz in diesem Punkt Bedenken.
 
Um die Auswirkungen der ARD-Angebote auf den publizistischen Wettbewerb näher auszuloten, hat die GVK von einer Beratungsfirma eine Datenbank mit 2.000 Profilen verschiedener Telemedienangebote erstellen lassen, zudem gab es Expertenbefragungen und Gutachten, die durch die Rundfunkräte durchgeführt wurden.

Am Ende der Beratungen der GVK stehen nun Empfehlungen, die an die jeweiligen Rundfunkräte gegeben werden. Diese entscheiden dann schlussendlich über das Ergebnis der jeweiligen Tests. Die Testverfahren müssen bis zum 31. August 2010 abgeschlossen sein. Bis dahin stehen die Online-Angebote von ARD und ZDF unter der sogenannten Zulässigkeitsvermutung.