Weil die Umstellung von der Rundfunkgebühr auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag deutliche Mehreinnahmen gebracht hat, gab es schon im Jahr 2015 erstmals eine Senkung von 17,98 Euro auf 17,50 Euro monatlich. Der neueste Kassensturz der zuständigen Finanzkommission KEF hat nun ergeben, dass der Beitrag 2017 für die kommende vierjährige Beitragsperiode noch einmal um 30 Cent sinken könnte, weil die auf Sperrkonten liegenden Mehreinnahmen die zusätzlichen Gelder, die ARD und ZDF ab 2017 bewilligt wurden, sogar noch überstiegen.

Ob es wirklich zu einer weiteren Senkung kommt, ist allerdings unklar. Zu entscheiden haben darüber die einzelnen Länderregierungen - und es gibt auch verschiedene andere Forderungen. Die Privatsender und manche Länder plädieren beispielsweise für eine Reduzierung der Hörfunk-Werbung bei den Öffentlich-Rechtlichen, was mit höheren Zuweisungen aus dem Rundfunkbeitrag kompensiert werden müsste. Ab 2017 wäre die Umsetzung durch den Überschuss nun möglich, ohne den Beitrag erhöhen zu müssen. Es gibt aber auch viele Stimmen, die dafür plädieren, den Überschuss weiter auf Sperrkonten liegen zu lassen - schließlich droht ab 2021 ein massiver Aufschlag, weil dann keine Überschüsse mehr auf Sperrkonten liegen würden, die mit den ARD und ZDF genehmigten Geldern verrechnet werden könnten.

Auf diesem Standpunkt stehen auch die Aufsichtsgremien Verwaltungs- und Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks, wie sie nun in einer gemeinsamen Resolution zum Ausdruck brachten. Armin Clauss, Vorsitzender des Verwaltungsrats, erklärte: "Wir halten die Empfehlung der Kommission, den Rundfunkbeitrag um 30 Cent zu senken, nicht für überzeugend. Es ist zwingend rechtlich geboten, die Einnahmeeinbußen in Höhe von bis zu 130 Millionen Euro zu berücksichtigen, die durch die kürzlich erfolgte Novellierung des WDR-Gesetzes und die damit verbundene Reduzierung der Hörfunkwerbemöglichkeiten zwischen 2017 und 2020 eintreten werden. Die KEF hat bereits jetzt einen erhöhten Finanzbedarf der Rundfunkanstalten nach 2021 angekündigt, der den Rundfunkbeitrag auf über 19 Euro steigen lassen könnte. Angesichts dieser Berechnungen und um Beitragserhöhungen auch auf mittlere Sicht abmildern zu können, wäre es konsequent, die Beitragsmehreinnahmen aus der kommenden Periode – wie bereits in 2015 und 2016 praktiziert – wieder auf einem Sperrkonto zu belassen und später als Rücklagen zu nutzen."

Der hr-Rundfunkratsvorsitzende Jörn Dulige warnte unterdessen davor, dass die Programmqualität leiden könne, wenn der Rundfunkbeitrag 2021 aufgrund des dann womöglich sehr hoch ausfallenden Sprungs nicht wie von der KEF ermittelt angepasst werden würde: "Der Hessische Rundfunk hat in zahlreichen Sparrunden gezeigt, dass er sehr verantwortlich und gewissenhaft mit den Beitragsgeldern umgeht. Jede nicht gewährte bedarfsgerechte Beitragsanpassung läuft mittlerweile auf eine faktische Kürzung des Programmetats hinaus und beeinträchtigt die Programmqualität, eine Konsequenz, die unbedingt vermieden werden sollte."