Gute Nachrichten für Kabarettisten Max Uthoff und Claus von Wagner: "Zeit"-Herausgeber Josef Joffe und Journalist Jochen Bittner scheiterten nun endgültig vor Gericht mit Klagen gegen die Sendung der beiden. Konkret geht es um eine Folge der "Anstalt" aus dem April 2014. Die Kabarettisten thematisierten darin die Verflechtungen der Journalisten zu bestimmten Organisationen. In einem Schaubild hatte sich dabei ein Fehler eingeschlichen, Joffe und Bittner erwirkten daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen "Die Anstalt".
Diese wurde einige Wochen später zum Teil wieder aufgehoben, noch etwas später urteilte im November 2014 das Landgericht Hamburg, die Journalisten müssten mit dem Fehler leben. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Urteil bestätigt und die Klage der "Zeit"-Journalisten abgewiesen. Die Richter urteilten, dass die Schaubilder grundsätzlich korrekt waren. Dass es einen Fehler gegeben habe, spiele bei einer Satire-Sendung keine entscheidende Rolle.
Laut dem BGH zählt der Gesamteindruck der Sendung. Er müsse beachtet werden, "welche Botschaft bei einem unvoreingenommenen und verständigen Zuschauer angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten Eindrücke ankommt". Im Wesentlichen sei es um die Aussage der Kabarettisten gegangen, dass Verbindungen zwischen den Journalisten und den Organisationen bestünden. Dies sei zutreffend.
Eine Verlagssprecherin der "Zeit" erklärte nach der BGH-Entscheidung, dass man das Urteil respektieren werde. Gleichzeitig prüfe man weitere rechtliche Schritte. "Die Meinungsfreiheit ist für Journalisten natürlich das höchste Gut, falsche Fakten jedoch bleiben falsche Fakten."
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