Was bisher geschah...
Eigentlich hätte der Rundfunkbeitrag schon zum 1. Januar 2025 der Empfehlung der unabhängigen Experten-Kommission KEF folgend um 58 Cent auf dann 18,94 Euro steigen sollen. Davon darf nach mehrmaliger Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts nur in wenigen, eng umrissenen Ausnahmefällen abgewichen werden. Doch das Verfahren ist trotzdem kompliziert: Obwohl es eigentlich kaum Entscheidungsspielraum gibt, muss jedes Länderparlament der neuen Höhe des Rundfunkbeitrags einzeln zustimmen. Weil es zu diesen Abstimmungen 2024 gar nicht erst kam, legten ARD, ZDF und Deutschlandradio Verfassungsbeschwerde ein.
Um diesen Problemen künftig aus dem Weg zu gehen, hatten sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten Ende 2024 eigentlich auf einen neuen Mechanismus geeinigt, der bei geringfügigen Beitragsanpassungen das Verfahren mit einer Widerspruchslösung deutlich vereinfachen sollte. Gemeinsam mit der vorgesehenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags sollte das bis Ende November 2025 beschlossen werden. Doch auch dazu kam es nicht, weil Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt erneut gar nicht über diesen Teil der Reform abstimmen ließen und das mit der laufenden Verfassungsbeschwerde begründeten.
Wie ist der aktuelle Stand?
Der Rundfunkbeitrag liegt nach wie vor unverändert bei 18,36 Euro, weil das Bundesverfassungsgericht sich mit seiner Entscheidung deutlich mehr Zeit lässt, als das im Vorfeld von allen Beteiligten erwartet worden war. Dabei ist der Streit im Kern ja gar nicht neu, auch bei der letzten Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 mussten die Öffentlich-Rechtlichen vors Bundesverfassungsgericht ziehen, weil damals Sachsen-Anhalt die Erhöhung blockiert hatte.
Im August 2021 bestätigten die Richter dann ihre auch in früheren Urteilen schon vertretene Linie, betonten die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner ausreichenden Finanzierung und ordneten die sofortige Anhebung auf die damals von der KEF festgelegte Höhe an. Diesmal hingegen überraschte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts im September mit der Ankündigung, dass 2025 keine Entscheidung mehr zu erwarten sei. Genauere Anhaltspunkte, wann es stattdessen soweit sein soll, gab er aber nicht.
ARD und ZDF sind trotzdem bislang nicht in akute Liquiditätsprobleme geraten, weil sie aktuell noch Rücklagen aufbrauchen können – doch erstens werden die irgendwann aufgebraucht sein und zweitens steht weiter die Frage im Raum, wie das Verfahren in Zukunft eigentlich so gestaltet werden soll, damit nicht alle vier Jahre wieder das Verfassungsgericht bemüht werden muss. In der aktuellen Version ist es offenbar dysfunktional.
Und jetzt?
Eine neue Entwicklung von unerwarteter Seite gab es Ende 2025, als bekannt wurde, dass ARD und ZDF 2023 und 2024 mehr Geld eingenommen hatten als erwartet. Sie dürfen dieses nicht einfach ausgeben, sondern müssen damit Rücklagen bilden. Weil dadurch das Finanzpolster deutlich größer ist als ursprünglich angenommen, hat die KEF nochmal neu gerechnet – und schlägt in ihrem nächsten Bericht, dessen Veröffentlichung im Februar ewartet wird, voraussichtlich eine Beitragsanpassung um nur noch 28 Cent auf 18,64 Euro zum 1. Januar 2027 vor. Auch das müsste dann aber von den Ländern einzeln beschlossen werden. Ob das dazu führt, dass nun auch abseits des Richterspruchs nochmal neue Bewegung ins Verfahren kommt? Die Chance wäre da, bislang halten sich aber im Vorfeld der Veröffentlichung des KEF-Berichts alle Seiten zurück. Ansonsten bleibt nur das Warten auf Karlsruhe.
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