Johannes Reichart, Korrespondent beim Bayerischen Rundfunk, gilt als Experte für die AfD und berichtete schon mehrfach über Interna aus der Partei. So hatte er beispielsweise AfD-Chats auf Telegram mit Umsturz- und Bürgerkriegsfantasien aufgedeckt. Die AfD war not amused und erteilte ihm schon im Frühjahr Hausverbot für AfD-Veranstaltungen, auch zum jetzt anstehenden Landesparteitag der bayerischen AfD in Greding sollte er wieder keinen Zutritt erhalten.
Der BR ging dagegen nun vor Gericht und erwirkte vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung. Das Gericht verweist in seiner Begründung unter anderem auf die grundgesetzlich garantierte Rundfunk- und Berichterstattungsfreiheit und droht für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft an.
BR-Informationsdirektor Thomas Hinrichs: "Unser Reporter ist bestens in der AfD vernetzt und konnte schon mehrfach Skandale aufdecken, unter anderem Umsturz- und Bürgerkriegsphantasien in einem AfD-Chat. Der Versuch, ihn nicht zum Parteitag zuzulassen, war ein Angriff auf die Pressefreiheit. Das Landgericht setzt hier ein klares Zeichen, dass das nicht akzeptiert werden kann."
"Das Gericht hat wie erwartet bestätigt, dass eine politische Partei sich nicht aussuchen kann, wer über sie berichtet", sagt Harald Stocker, Vorsitzender des Bayerischen Journalisten-Verbandes. "Die AfD hat der Freiheit der Berichterstattung dennoch enormen Schaden zugefügt. Das dürfte auch ihre Absicht gewesen sein. Das Hausverbot der AfD hat einen renommierten Reporter fast neun Monate lang bei seiner Arbeit behindert."
Stocker weiter: "Es ist Teil des Markenkerns der AfD, dass sie die Presse- und Rundfunkfreiheit mit Füßen tritt. Wir hoffen, dass das Urteil nun wenigstens dazu führt, dass die Partei in Zukunft Journalistinnen und Journalisten nicht mehr so einfach Steine in den Weg legen kann."