Die hochfliegenden Pläne fürs Digitale Medienhaus hat der RBB schon kurz nach der Trennung von Patricia Schlesinger zu den Akten gelegt, nun hat der Landesrechnungshof Berlin dazu seinen Bericht vorgelegt. Bei den Planungen und Vorarbeiten habe es dabei schwerwiegende Verstöße gegen das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gegeben. Rechtliche Vorgaben des Senders und des Landes Berlin seien nicht berücksichtigt worden. Der Schaden durch bereits geleistete Vorarbeiten beträgt demnach aktuell rund 6,9 Millionen Euro.

Die Prüfer stellten unter anderem auch Regelungsdefizite fest. So fehlten dem RBB etwa eigene Regelungen für Baumaßnahmen - und an die dadurch geltenden landesrechtlichen Vorgaben habe man sich ebenfalls nicht gehalten. Obwohl es im rbb eine fachlich qualifizierte Bauabteilung gegeben habe, sei die Baumaßnahme "maßgeblich durch externe Dritte" vorbereitet worden. Auch habe es vorab keine Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Bedarfsprognosen gegebenen, so die Prüfer. Gesamtkostenschätzungen seien nicht transparent gemacht worden. Die Baukosten waren explodiert: Ursprünglich sollten 63 Millionen Euro in einen Neubau zur crossmedialen Medienproduktion am Standort Berlin investiert werden, im Herbst 2022 gab es Gesamtkostenschätzungen in Höhe von 311 Millionen Euro. 

Beim RBB begrüßte man den Bericht und kündigte an, die Hinweise und Empfehlungen umzusetzen. "Der Bericht beschreibt sehr genau institutionelle Defizite und gibt uns mit seinen Empfehlungen eine wichtige Richtschnur für unser künftiges Handeln", sagte rbb-Intendantin Ulrike Demmer. "Die Ergebnisse zeigen, dass beim Digitalen Medienhaus grundlegende Fehler gemacht wurden. Der Bericht zeigt aber auch, wie man diese Fehler vermeiden kann. Daraus ziehen wir Konsequenzen."

Ob sich aus dem Bericht aus Konsequenzen für einen strafrechtliche Ahndung der Vorgänge ergäben, müsse die Staatsanwaltschaft entscheiden, man selbst wolle aber seine Lehren ziehen. "Zu den grundsätzlichen Hinweisen des Rechnungshofes gehört die Feststellung, dass der rbb in seinen Abläufen sehr viel stärker die fachlichen Kompetenzen der Hauptabteilung Gebäudemanagement hätte nutzen sollen. Es war ein Fehler, das Projekt nicht dort zu führen, sondern das Projektmanagement und damit originäre Bauherrenaufgaben komplett nach außen zu geben. Auch das ist eine wichtige Lehre für die Zukunft, auch das werden wir künftig besser machen", sagte Demmer.

Man werde nun unter anderem eine eigene Regelung für Baumaßnahmen schaffen, die sich an der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins, dem Regelwerk der Senatsverwaltung, orientiere. Der RBB hat dem Rechnungshof zudem zugesagt, den Planungsablauf einzuhalten, risikohaltige Verfahren und Vertragsmodelle, wie das so genannte Partneringmodell, zu vermeiden und eine belastbare Kostenobergrenze verbindlich in Planungsaufträgen zu vereinbaren.

Unter die Lupe genommen hat der Landesrechnungshof zudem auch die Altersversorgung beim RBB und dabei beanstandet, dass der RBB, "zu hohe Altersversorgungsverpflichtungen eingegangen ist, die künftig zu einer Verringerung der Liquidität führen werden." Zudem seien die Verpflichtungen derzeit unterfinanziert, die bestehende Deckungsstocklücke stelle ein finanzielles Risiko dar. Der RBB solle daher künftig bei Tarifverhandlungen "auf Regelungen hinwirken, die eine wirtschaftliche und sparsame Finanzierung der Altersversorgung sicherstellen", die Versorgungszusagen für außertarifliche Mitarbeiterinnen udn Mitarbeiter überprüfen und anpassen und die Deckungsstocklücke schließen.

RBB-Verwaltungs-, Produktions- und Betriebsdirektorin Nicole Küchler-Stahn dazu: "Wir wollen die angesprochenen Punkte bei der künftigen Ausgestaltung unserer Regelungen für die Altersversorgung berücksichtigen. Parallel suchen wir den direkten Austausch mit dem Rechnungshof. Ein Teil der tariflichen Vereinbarungen für die Altersversorgung wird allerdings nicht durch den RBB allein abgeschlossen, sondern in der ARD. Da sind unsere Gestaltungsmöglichkeiten begrenzt."