Welche Partei eine Vertreterin oder einen Vertreter in welche Sendung schicken darf, ist im Vorfeld wichtiger Wahlen stets ein Politikum. Die Öffentlich-Rechtlichen müssen sich hierbei ans Prinzip der "abgestuften Chancengleichheit" halten - jede Partei muss also gemäß ihrer Bedeutung im Programm vorkommen und darf nicht einfach ausgeschlossen werden. Doch dieses Prinzip bietet natürlich Interpretationsspielraum, der dafür sorgt, dass sich regelmäßig vor der Wahl Gerichte mit der Einladungsliste von Wahlsendungen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen beschäftigen müssen.
Ein Zankapfel ist in diesem Jahr beispielsweise die "Wahlarena", die das SWR Fernsehen in der kommenden Woche veranstalten wird - je in einer Version für Baden-Württemberg und einer Version für Rheinland-Pfalz. Das Konzept sieht vor, dass Fragen aus dem Publikum an die Spitzenkandidatinnen oder Spitzenkandidaten der jeweiligen Landeslisten der wichtigsten Parteien gestellt werden, wobei sowohl ein Schlagabtausch zwischen diesen als auch ein Dialog mit dem Zuschauerinnen und Zuschauern möglich sein soll.
Dem SWR war es also daran gelegen, die Zahl der Parteien nicht zu groß werden zu lassen - und so lud man Vertreterinnen und Vertreter von CDU, SPD, AfD, Grünen und FDP ein, nicht aber vom Bündnis Sarah Wagenknecht und den Linken. Das BSW klagte wegen Verletzung der Chancengleichheit und bekam bereits kürzlich in einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart recht. Der SWR legte Beschwerde ein - und scheiterte auch damit vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Auch die Linkspartei hat geklagt, hier steht eine Entscheidung noch aus.
Im Urteil des Gerichts heißt es, dass den Sendungen "ein besonderes publizistisches Gewicht" zukomme. Durch eine Nicht-Beteiligung des BSW bestünde die Gefahr, dass sich dessen Wahlchancen nachhaltig verschlechtern würden. Daher müsse das Recht des SWR auf freie Programmgestaltung im Ergebnis hinter der Sicherung der Chancengleichheit des BSW teilweise zurücktreten. Eine vollständige Vereitelung des Sendekonzepts des SWR drohe dadurch nicht, sind die Richter überzeugt. Beim SWR hieß es, dass man den Beschluss zur Kenntnis nehme und die Entscheidung nun prüfe.