Dass die üblichen Verdächtigen sich nach einer Sendung, in der sich das "ZDF Magazin Royale" mit rechtsextremen Youtubern beschäftigt, an Jan Böhmermann abarbeiten würden, war anzunehmen - und natürlich musste man nicht lange darauf warten, dass auch Ulf Poschardt ihm wortgewaltig die Einschüchterung Andersdenkender und Denunziation vorwerfen würde, "Cicero" erklärte ihn zum "Großinquisitor", der versuche das Privatleben eines YouTubers zu zerstören.

Was war geschehen? Neben der Beschäftigung mit diversen anderen Youtube-Accounts war der Clou der Sendung die Enthüllung des Mannes, der hinter dem YouTube-Kanal "Clownswelt" steckt. Der verbreitete zwar seine Videos regelmäßig an über 200.000 Abonnentinnen und Abonnenten, wurde von der AfD als Quelle angeführt, blieb aber stets anonym - offenbar wussten auch große Teile seines sozialen Umfelds nichts von dessen Aktivitäten auf Youtube.

Gemeinsam mit der "Zeit" lüftete das "ZDF Magazin Royale" dieses Geheimnis - anders als es in diversen Berichten und Kommentaren hyperventiliert wurde, wurde aber im ZDF kein Foto des Youtubers gezeigt, sein Wohnort wurde ebenso wenig wie sein Nachname genannt. Klar ist aber auch: Angesichts der gelieferten Informationen, dass es sich um einen "29-jährigen Metal-Gitarristen aus einem kleinen Örtchen in NRW namens Marc-Philipp" handle, der später ein Lehramt-Studium abbrach, dauerte es nicht mehr allzu lange, bis man im Web den kompletten Namen nachlesen konnte.

Jan Böhmermann und das "ZDF Magazin Royale" sehen sich nun dem Vorwurf des "Doxing" gegenüber, also dem Veröffentlichen personenbezogener Daten, die hier zur Identifizierung einer anonymen Person geführt haben. Die Frage ist nur: Gibt es ein Recht auf Anonymität, wenn man ein solch reichweitenstarkes Medium betreibt?

Das ZDF stellt sich hinter Jan Böhmermann und schreibt in einem Pressestatemen in Bezug darauf: "Ob und inwieweit Medien in identifizierender Weise über Missstände berichten dürfen, ist nicht unmittelbar davon abhängig, ob die verantwortlichen Personen zuvor in der Öffentlichkeit standen oder sogar bewusst aus dem Verborgenen agiert haben. Die Darstellung des fraglichen YouTubers im erfolgten Umfang ermöglicht es den Zuschauerinnen und Zuschauern, sich ein umfassendes Bild über den Themenkomplex zu machen. Dass es bei Personen, die in der Öffentlichkeit agieren, kein allgemeines Recht auf Anonymität gibt, zeigt beispielsweise auch die gültige Impressumspflicht, gegen die vorliegend verstoßen wurde."

Generell verweist man auf die eigenen Qualitäts- und Programmrichtlinien, in denen festgehalten ist, dass "die ZDF-Angebote zu einer kritischen Haltung gegenüber allen Erscheinungen verpflichtet sind, die sich gegen Demokratie und Rechtsstaat richten". Die Sendung habe sich "mit politisch rechten YouTuberinnen und YouTubern, die mit Hass und Hetze und hoher Reichweite gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung agieren" beschäftigt - und stehe dementsprechend im Einklang mit diesen Richtlinien.

Die Heavy-Metal-Band, in der Marc-Philipp war, hat sich von ihm als Gitarristen übrigens nach eigenen Aussagen bereits vor Ausstrahlung des "ZDF Magazin Royale" getrennt, nachdem man von dessen Youtube-Aktivitäten Kenntnis erlangt hatte. Als Grund gab die Band "unüberwindliche Differenzen" an, man gehe mit dessen Weltanschauung "nicht einmal annähernd konform". Ein Schwall an Beschimpfungen und Beleidigungen hatte sich da aber längst über die Band ergossen.