Im Januar dieses Jahres haben sich der RBB und Ex-Intendantin Patricia Schlesinger erstmals vor Gericht getroffen. Schlesinger hatte ihren ehemaligen Arbeitgeber auf Zahlung eines monatlichen Ruhegeldes in Höhe von rund 18.300 Euro verklagt. Der RBB wiederum fordert von der früheren Intendantin Schadensersatz in Höhe von mehreren Millionen Euro für das von ihr forcierte und schließlich gestoppte Bauprojekt Digitales Medienhaus und für aus RBB-Sicht zu Unrecht gezahlte Boni und Zulagen.
Eine gütliche Einigung scheiterte im Januar, das Gericht gab den Streitparteien aber bis Mai Zeit, um in einem Mediationsverfahren doch noch zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen. Nun ist der Mai vorbei - und eine Einigung hat es nicht gegeben, das hat der RBB jetzt mitgeteilt. "Der Verwaltungsrat des Senders sah in seiner jüngsten Sitzung nach intensiver Diskussion keine ausreichende Grundlage für einen Vergleich, die Positionen des Senders und seiner früheren Intendantin lagen nach Einschätzung des Gremiums zu weit auseinander", teilte das Unternehmen am Montag mit.
Wie der RBB darüber hinaus erklärte, habe man versucht, in zwei mehrstündigen Verhandlungen zu einer Lösung zu kommen - ohne Ergebnis. Sollte es nun nicht noch eine Last-Minute-Einigung zwischen den Parteien geben, fällt das Landgericht Berlin ein erstes Urteil. Gut möglich, dass der Rechtsstreit dann noch nicht vorbei ist und die jeweils unterlegene Partei in die nächste Instanz geht. Das Landgericht will seine Entscheidung am 4. Juli bekannt geben.
Der Fall Schlesinger hatte nicht nur den RBB, sondern auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt und hier vor allem die ARD in eine bis dato beispiellose Krise gestürzt. Dementsprechend groß war bei der Verhandlung im Januar das öffentliche Interesse: Rund 60 Zuhörerinnen und Zuhörer drängten sich in dem Gerichtssaal, am Einlass bildeten sich Schlangen, Kameras und Fotografen begleiteten Schlesingers persönliches Erscheinen, das vom Gericht angeordnet worden war.
In der Verhandlung bot Schlesingers Seite einen Teilvergleich an: eine Zahlung des Ruhegelds erst ab 1. Juli 2024. Die frühere Intendantin sei in diesem Zuge bereit, auf rund 330.000 Euro zu verzichten, hieß es. Nach Angaben ihres Anwalts würde dieser Betrag die meisten Rückforderungen des Senders abdecken – allerdings nicht die variablen Vergütungen in Höhe von 1,69 Millionen Euro und die Kosten für das gescheiterte digitale Medienhaus. Dementsprechend lehnte der RBB-Verwaltungsrat ab. Der Sender verwies unter anderem auf rund 80 Pflichtverletzungen, die man Schlesinger zur Last legt.
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