In der beim U.S. District Court in Los Angeles eingereichten Klageschrift wird dem Unternehmen auf 110 Seiten vorgeworfen, sich zahlreicher urheberrechtlich geschützter Werke bedient zu haben, um seine Software zu trainieren, mit der Millionen von Nutzerinnen und Nutzer Bilder erstellen können, die „offensichtlich bekannte Figuren von Disney und Universal enthalten und kopieren“. Weiter heißt es in der Klageschrift, die von US-Medien veröffentlicht wurde, Midjourney sei „der Inbegriff eines Urheberrechts-Trittbrettfahrers und ein Fass ohne Boden für Plagiate.“ Eine Reaktion des KI-Unternehmens gab es in den ersten Stunden danach noch nicht. 

Seitens der Produktionslandschaft in den USA ist die jetztige Klage die bisher größte Eskalation im Kampf um die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Training von KI-Software - und dürfte als möglicher Präzedenzfall nicht nur in den USA sehr aufmerksam verfolgt werden. In der Vergangenheit gab es dort zwar auch bereits zahlreiche Klagen von Autorinnen und Autoren, Künstlerinnen und Künstlern, Plattenlabels und auch Verlagen. Doch die großen Hollywood-Studios waren bislang abseits kritischer Stimmen einzelner prominenter Kreativer erstaunlich zurückhaltend, was in der Branche zuletzt zu immer lauterem Unmut führte. 

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Von „Kapitulation vor KI“ sprach Meredith Stiehm, Präsidentin der Writers Guild of America West, etwa vor einigen Monaten. Disney hatte Midjourney zwar im vergangenen Jahr eine Unterlassungserklärung (Cease & Desist) um die Ohren gehauen, doch das KI-Unternehmen hätte lediglich den Erhalt bestätigt - mehr nicht, ist der Klageschäft zu entnehmen. NBCUniversal wiederum letzten Monat eine ähnliche Unterlassungserklärung verschickt und hat ebenfalls keine Antwort erhalten. Jetzt also die nächste Eskalationsstufe: Eine  sehr detaillierte Klage, zunächst einmal an Midjourney gerichtet. Es geht um Verletzungen des Urheberrechts an Marken und Figuren wie den Minions oder den Simpsons, aber auch Darth Vader, Shrek oder Disney-Figuren wie „Frozen“-Prinzessin Elsa. 

Doch die zu Grunde liegende Argumentation ist grundsätzlich. Konkret heißt es in der Klageschrift „Piraterie ist Piraterie und ob ein rechtsverletzendes Bild oder Video mit KI oder einer anderen Technologie erstellt wurde, macht weniger rechtswidrig. Das Verhalten von Midjourney stellt eine widerrechtliche Aneignung des geistigen Eigentums von Disney und NBCUniversal dar und droht, die grundlegenden Anreize des US-amerikanischen Urheberrechtsgesetzes zu untergraben, die die Führungsrolle Amerikas in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen kreativen Künsten antreiben.“

Die Klage fordert Midjourney, das sich über kostenpflichtige Abos für die KI-Bildgenerierung finanziert, zur Zahlung von Schadensersatz auf, enthält allerdings keine genaue Schadenssumme. Das Geschäft mit KI-generierten Bildern ist allerdings lukrativ: Im vergangenen Jahr hat das Unternehmen laut mehreren Berichten einen Umsatz von etwa 300 Millionen US Dollar erwirtschaftet. Noch rechtzeitig wollen Disney und NBCUniversal mit der Klage neben dem Schadensersatz außerdem erreichen, dass Midjourney daran gehindert wird „seinen bevorstehenden Videodienst ohne angemessene Maßnahmen zum Schutz des Urheberrechts anzubieten.“